Verfahren vor dem Antragskomitee

Insgesamt wurden 20.702 Anträge gestellt. Diese Anträge enthielten durchschnittlich Forderungen für zwei bis vier verschiedene ursprünglich geschädigte EigentümerInnen. Für jede/n dieser ursprünglich geschädigten EigentümerInnen wurden mehrere Forderungen geltend gemacht. Das hatte zur Folge, dass der Fonds rund 160.000 einzelne Forderungen in den verschiedenen Kategorien zu bearbeiten und zu bewerten hatte. Den größten Bereich stellten dabei die Vermögenskategorien „liquidierte Betriebe“ und „berufs- und ausbildungsbezogene Verluste“ dar, für die es bisher noch keine ausreichenden Entschädigungsmaßnahmen gegeben hatte.

Die Entschädigungsleistungen wurden an der Höhe des jeweils festgestellten Verlustbetrags bemessen und im Verhältnis zur verfügbaren Gesamtsumme pro rata ausgezahlt. Insgesamt standen dafür 210 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Administrative Kosten wurden aus den Erträgnissen des Fonds bestritten oder vom Bund getragen.

Bei der Bearbeitung der Anträge wurde großer Wert auf Effizienz gelegt. Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, erleichterte Beweisstandards anzuwenden, die Arbeitsprozesse transparent zu gestalten und nicht zuletzt dem/der Antragsteller/Antragstellerin umfassende Informationen über seine/ihre Ansprüche zur Verfügung zu stellen, waren Grundprinzipien der Tätigkeit des Fonds.

Unabdingbare Grundlage für die juristische Bearbeitung der Fälle war dabei die historische Recherche durch den Fonds. Um dabei die Gleichbehandlung aller AntragstellerInnen zu gewährleisten, wurde darauf geachtet, dass in jedem Fall die gleichen, umfangreichen Quellenbestände und Archive berücksichtigt wurden. Rund 70.000 verschiedene Dokumente hat der Allgemeine Entschädigungsfonds österreichweit eingeholt, um die Verluste zu dokumentieren und zu bewerten. Der überwiegende Teil davon, etwa 46.500, stammt aus Archiven in Wien, der Rest von anderen kooperierenden Stellen. Unter anderem wurden in 12.000 Fällen Informationen zu Versicherungspolizzen eingeholt.

Auf Grundlage der durch die historischen Recherchen gewonnenen Informationen erfolgte die juristische Bearbeitung der Anträge mittels einer maßgeschneiderten Software, die als integrierte Datenbankanwendung innovative Rechtsinformatikfunktionen enthielt und vom Fonds selbst entwickelt wurde. Wie im Washingtoner Abkommen und im Entschädigungsfondsgesetz vorgesehen, gab es zwei verschiedene Verfahrensarten für die Prüfung von Anträgen, das Forderungs- und das Billigkeitsverfahren, wobei im Billigkeitsverfahren ein gegenüber dem Forderungsverfahren reduziertes Beweismaß galt. Aber auch im Forderungsverfahren herrschten erleichterte Beweisstandards. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Ereignisse der NS-Zeit schon Jahrzehnte zurücklagen und Eigentum und Entziehung von Vermögenswerten oft nur mehr schwer nachvollziehbar waren. Im Forderungsverfahren stand den AntragstellerInnen ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung von Forderungen zu. Darüber hinaus hatte das Antragskomitee die Möglichkeit, Anträge von sich aus wiederaufzunehmen.

Im Rahmen der Fallbearbeitung wurde jede Forderung individuell geprüft und, sofern sie dem Grunde nach anerkannt wurde, bewertet. Konnte einer Forderung mangels historischer Bewertungsgrundlagen kein konkreter Wert zugeordnet werden, verfügte der Entschädigungsfonds über ein System von Pauschalsummen für die verschiedenen Vermögenskategorien.

Bewertungsrichtlinien

Die Bewertungsrichtlinien des Antragskomitees sahen dabei Folgendes vor:

Prinzipiell bewertete das Antragskomitee die anerkannten Forderungen mit dem Wert, den das entzogene Vermögen 1938 besaß, umgerechnet in US-Dollar mit dem Kurswert Mai 2003 (Ende der Antragsfrist, 1 Reichsmark 1938 = 4,913511 US-Dollar; Quelle: Statistik Austria).

Dabei wurden im Forderungsverfahren alle vorhandenen Dokumente, aus denen sich der historische Wert erschließen ließ, herangezogen (z. B. Vermögensanmeldungen, Akten der Finanzlandesdirektionen, Bilanzen, Schätzungsgutachten, Kaufverträge, Versteigerungserlöse, Unterlagen des Abgeltungsfonds usw.). Waren keine derartigen Dokumente vorhanden, wurde eine Pauschalsumme herangezogen, welche grundsätzlich auf Durchschnittswerten vergleichbarer historischer Werte basierte.

Da im Billigkeitsverfahren nicht nur Belege für den Wert, sondern auch für die tatsächliche Existenz dieser Vermögensgegenstände fehlten, wurde im Falle, dass ein Verlust plausibel gemacht wurde, eine niedrigere Pauschalsumme als im Forderungsverfahren zuerkannt.

Basierend auf der ursprünglichen Bewertung, die in Reichsmark erfolgte, waren bei der Umrechnung in Dollar auch bei den Pauschalsummen Kommastellen unvermeidbar (Pauschalsummen siehe unten).

Die Bewertung der berufs- und ausbildungsbezogenen Verluste im Billigkeitsverfahren erfolgte durch das Antragskomitee mittels dreier Pauschalsummen, deren Höhe sich an den Pauschalsummen für entzogene Betriebe orientierte. Bei der Differenzierung zwischen diesen drei Stufen wurde vom Antragskomitee auf die Dauer und die Schwere der Ausbildungs- bzw. Berufsunterbrechung je nach der individuellen Verfolgungsgeschichte der betroffenen Person abgestellt.

Für die Bewertung von Versicherungspolizzen wendete das Antragskomitee gemäß § 18 Abs 2 Entschädigungsfondsgesetz die entsprechenden Verfahrensregeln der International Commission on Holocaust Era Insurance Claims (ICHEIC) sinngemäß an.

Pauschalsummen im Forderungsverfahren

Kategorie Reichsmark US-Dollar
Kleinstbetriebe 2500 12283,78
Kleinbetriebe 5000 24567,56
Freie Berufe 7000 34394,58
Bankkonto 500 2456,76
Kleines Wertpapierdepot 500 2456,76
Großes Wertpapierdepot 2500 12283,78
Sonstiges bewegliches Vermögen - 1798,09

Pauschalsummen im Billigkeitsverfahren

Kategorie Reichsmark US-Dollar
Kleinstbetriebe 1250 6141,89
Kleinbetriebe 2500 12283,78
Freie Berufe 3500 17197,29
Bankkonto 250 1228,38
Kleines Wertpapierdepot 250 1228,38
Hausrat und sonstiges bewegliches Vermögen - 4495,21
Sonstiges bewegliches Vermögen - 899,04

Pauschalsummen für berufs- und ausbildungsbezogene Verluste im Billigkeitsverfahren

Beruf und Ausbildung Reichsmark US-Dollar
Stufe 1 2500 12283,78
Stufe 2 5000 24567,56
Stufe 3 10000 49135,11