Entscheidung Nr. 13/2005
Antrag
AntragstellerIn, Status
Edith B., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
nicht näher präzisiertes bewegliches Vermögen
Entscheidung
Nummer
13/2005
Datum
04.07.2005
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.