Entscheidung Nr. 130/2006

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Anne L., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Bücher, Gebetbücher, Kandelaber, Geschirr, Kerzenhalter, Ölgemälde, Perserteppiche, Silber- und Goldschmuck, Geschäftsinventar

Entscheidung

 

Nummer

130/2006

Datum

18.04.2006

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.