Entscheidung Nr. 193/2006
Antrag
AntragstellerIn, Status
Hans B., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Silberkerzenhalter, Gemälde, Gobelinstickerei, Kristall, Porzellan, Bettwäsche, geklöppelte Tischtücher, Menorah
Entscheidung
Nummer
193/2006
Datum
04.07.2006
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.