Entscheidung Nr. 263/2007

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Lilly S., Ablehnung

Vermögensart

beweglich und unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Atzgersdorf (01801), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Innere Stadt (01004), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
alle auf Landkarte anzeigen

bewegliches Vermögen

Zwei karätige Diamantohrstecker aus Platin, eine zwei karätige Platin Diamantenbroche, verschiedene goldene Armbänder und Ohrringe, Möbel, Perserteppiche, Kristallleuchter, sterlingsilbernes Besteck und Servierplatten und das gesamte bewegliche Vermögen d

Entscheidung

 

Nummer

263/2007

Datum

18.09.2007

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen für jüdische Gemeinschaftsorganisationen gestellt. Der Antrag wurde nicht von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht und war daher mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz für Naturalrestitution zurückzuweisen. Darüber hinaus wurde ein Antrag auf Naturalrestitution einer oder mehrerer konkret genannten Liegenschaft/en gestellt. Die beantragte/n Liegenschaft/en befand/en sich jedoch zum Stichtag 17. Jänner 2001 nicht im öffentlichen Eigentum im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes. Dieser Teil des Antrags war daher abzulehnen.