Entscheidung Nr. 394/2008

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Leo J. D., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Möbel, Haushaltsgegegenstände, Schmuck

Entscheidung

 

Nummer

394/2008

Datum

22.04.2008

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.