Entscheidung Nr. 394/2008
Antrag
AntragstellerIn, Status
Leo J. D., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Möbel, Haushaltsgegegenstände, Schmuck
Entscheidung
Nummer
394/2008
Datum
22.04.2008
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.