Entscheidung Nr. 521/2009

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Karoline H., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Teppiche, Geschirr, Radio

Entscheidung

 

Nummer

521/2009

Datum

22.04.2009

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.