Entscheidung Nr. 554/2009

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Evelyne S., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Mauer (01806), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

554/2009

Datum

30.06.2009

Grund

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 554/2009

Wien, Liesing
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution lehnte am 30. Juni 2009 einen Antrag auf Restitution einer Liegenschaft in Wien, Liesing ab. Diese Liegenschaft war bereits 1948 an die geschädigten Eigentümer zurückgestellt worden. Demnach konnte die Schiedsinstanz keine Empfehlung auf erneute Restitution der Liegenschaft aussprechen.
Die ca. 7.000 m² große Liegenschaft befand sich im Jahr 1938 je zur Hälfte im Eigentum von Oskar F. und dessen Sohn Michael F. Der Jude Oskar F. wurde nach dem Anschluss verhaftet und musste fast ein Jahr in den Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald verbringen. Nach seiner Freilassung im Frühjahr 1939 konnte er aus Österreich flüchten, was seinem ebenfalls verfolgten Sohn Michael F. bereits 1938 gelungen war.

Anfang der 1940er-Jahre diente die Liegenschaft einer Ortsgruppe der NSDAP als Parteilokal. Da die beiden Eigentümer nach ihrer Flucht aus Österreich eine auf die Liegenschaft eingetragene Hypothek nicht mehr bedienen konnten, kam es im Jahr 1942 über Betreiben der Bank zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft. Gegen Zahlung von 50.000,- Reichsmark erhielt das Ehepaar Franz und Theresia G. den Zuschlag.

Nach ihrer Rückkehr aus dem Exil verlangten Oskar und Michael F. im Jahr 1947 vom Ehepaar G. die Rückstellung der Liegenschaft. Die Rückstellungskommission Wien gab diesem Begehren im September 1948 statt. Eine von den Eheleuten G. dagegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos. Im Jahr 1953 verkauften Oskar und Michael F. die Liegenschaft um 316.000,- Schilling an die Stadt Wien. Seither sind die Eigentumsverhältnisse unverändert.

Die nunmehrige Antragstellerin vor der Schiedsinstanz, die Tochter von Michael F. und Enkelin von  Oskar F., machte vor allem geltend, dass die Rückstellung Ende der 1940er-Jahre de facto keine gewesen sei, da jegliche Rechte an der Liegenschaft ausgeschlossen gewesen seien. Diese Behauptung konnte von der Schiedsinstanz allerdings nicht bestätigt werden. So zeigt etwa der 1953 erfolgte Verkauf an die Stadt Wien, dass die Eigentümerposition von Oskar und Michael F. vollständig wiederhergestellt worden war.

Damit war der Fall aber nicht anders zu beurteilen als sonstige Fälle bereits erfolgter Rückstellungen. Wie die Schiedsinstanz in zahlreichen vorangegangenen Entscheidungen ausgesprochen hat, kann in solchen Fällen nicht nochmals eine Rückstellung empfohlen werden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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