Entscheidung Nr. 654a/2010
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Gründe
Abtretung der Antragsberechtigung gemäß § 16a Abs 3 GVO
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidung
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 654a/2010
Der an die Schiedsinstanz herangetragene Fall bezog sich zunächst auf einen Drittelanteil an 1.447 m² Straßenfläche in Willendorf. Diese Fläche war im Jahr 1938 Teil eines etwas mehr als fünf Hektar großen landwirtschaftlichen Besitzes. Dessen Eigentümer Paul H. war zwar Angehöriger der römisch-katholischen Kirche. Wegen seiner jüdischen Vorfahren wurde er jedoch vom NS-Regime verfolgt.
Anfang der 1960er-Jahre nahm die Republik Österreich aus dem früheren Grundbesitz von Paul H. insgesamt 1.447 m² für einen Straßenbau in Anspruch. Diese Flächen waren am 17. Jänner 2001, dem Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, Teil der Bundesstraße B 3 ("Donau Straße").
Im Verfahren vor der Schiedsinstanz hat die Republik Österreich erklärt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückstellung dieser Flächen an den Sohn und Miterben von Paul H., Franz H., erfüllt seien. Dem hat sich die Schiedsinstanz in der Entscheidung Nr. 654/2010 angeschlossen.
Im Juli 2010 hat Franz H. von der in der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Schiedsinstanz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch die Anteile der übrigen Miterben – eines Bruders und der Nachkommen eines bereits verstorbenen Bruders – geltend zu machen. Damit konnte die Schiedsinstanz auch über die restlichen zwei Drittel der 1.447 m² großen Fläche positiv entscheiden.
Wegen der auch heute noch bestehenden Nutzung dieser Flächen als Straße war eine tatsächliche Rückgabe allerdings nicht zweckmäßig. Aus diesem Grund hat die Schiedsinstanz nach Konsultation mit der Verkehrsministerin gemäß § 34 des Entschädigungsfondsgesetzes vorgeschlagen, den aktuellen Verkehrswert zuzusprechen.
Zur Ermittlung des Verkehrswertes hat die Schiedsinstanz einen Amtssachverständigen des Landes Niederösterreich für Grundeinlösen konsultiert. Dessen Auskunft über vom Land gezahlte Ablösesummen für Straßenbauten in den letzten zehn Jahren bildete die Grundlage für die Zahlungsempfehlung von 14.470,– Euro.
Für Rückfragen: presse@nationalfonds.org