Entscheidung Nr. 643a/2010
Antrag
AntragstellerIn, Status
Michael W., Empfehlung
Richard Denis W., Empfehlung
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidung
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 643a/2010
Der Fall bezog sich auf 13.664 m² von insgesamt 73.051 m² an Ackerflächen, die der jüdische Eigentümer Salomon W. im Jahr 1941 an die Deutsche Luftwaffe verkaufen musste. In einem späteren Rückstellungsverfahren wurden bereits rund 60.000 m² an zwei Söhne von Salomon W. zurückgestellt.
Die restliche Fläche wurde nun von den EnkelInnen von Salomon W. im Verfahren vor der Schiedsinstanz geltend gemacht. Von den beantragten 13.664 m² konnte die Schiedsinstanz in der Entscheidung Nr. 643/2010 vom 21. April 2010 eine Fläche von 9.172 m² zur Rückstellung empfehlen, da sie den von den Söhnen im Jahr 1959 darauf geleisteten Verzicht als extrem ungerecht erachtete.
Diese Fläche ist heute Teil einer rund 125.000 m² großen Liegenschaft im Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft. Aufgrund ihrer Verwendung als Schießstätte und wegen der Art der Verbauung ist eine tatsächliche Rückstellung der zugesprochenen Teilfläche von 9.172 m² nicht zweckmäßig.
Aus diesem Grund hat die Schiedsinstanz nach § 34 des Entschädigungsfondsgesetzes empfohlen, den aktuellen Verkehrswert zuzusprechen. Dem hat der Wirtschaftsminister, der die Eigentümerrechte des Bundes an der Bundesimmobiliengesellschaft ausübt, zugestimmt. Zur Ermittlung des Verkehrswertes hat die Schiedsinstanz einen unabhängigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung herangezogen. Dessen Gutachten lieferte die Grundlage für die Zahlungsempfehlung von 133.000,– Euro.
Für Rückfragen: presse@nationalfonds.org