Entscheidung Nr. 696/2010
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
KG Leopoldau (01613), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Mariahilf (01009), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Alsergrund (01002), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
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Entscheidung
Nummer
Datum
Gründe
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G
Kein Eigentum 1938-1945
Typ
Anonymisierter Volltext
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 696/2010
Otto F. und dessen Mutter Margarethe F. waren im Jahr 1938 MiteigentümerInnen eines Zinshauses in Wien, Mariahilf. Daneben besaßen Otto. F und sein Cousin Richard F. diverse Ackerparzellen in Aspern und in der Leopoldau.
Otto F., Margarethe F. und Richard F. wurden wegen ihrer jüdischen Vorfahren vom NS-Regime verfolgt. Margarethe F. musste ihren Anteil an der Mariahilfer Liegenschaft deshalb im Juli 1939 verkaufen. Unmittelbar danach flüchtete sie nach Belgien. Der Anteil ihres in die Schweiz geflüchteten Sohnes Otto F. wurde im Jahr 1942 zwangsversteigert. Erwerberin war in beiden Fällen ein und dieselbe Privatperson.
Die Ackergrundstücke von Otto F. und Richard F. in Aspern und Leopoldau wurden in den Jahren 1943 und 1944 vom Deutschen Reich eingezogen.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges leiteten Otto, Margarethe und Richard F. Rückstellungsverfahren ein, um die ihnen entzogenen Liegenschaften zurückzubekommen. Die Ackerparzellen wurden im Jahr 1948 an Otto F. und Richard F. zurückgestellt, im selben Jahr auch Otto F.s Anteil am Zinshaus in Wien, Mariahilf. Margarethe F. hingegen gab vor der Rückstellungskommission Wien eine Verzichtserklärung zu ihrem Anteil ab, da der Verkauf aus eigenem Antrieb erfolgt sei und sie eine angemessene Gegenleistung erhalten habe.
Die von der Antragstellerin geltend gemachten Restitutionsansprüche auf die zurückgestellten Liegenschaften lehnte die Schiedsinstanz wegen der bereits früher ergangenen positiven Entscheidungen ab.
Der Antrag betreffend das Zinshaus in Wien, Alsergund, wurde abgelehnt, da die Recherchen der Schiedsinstanz ergaben, dass Richard F. im Jahr 1938 kein Eigentümer der Liegenschaft war.
Da das beantragte Zinshaus in Wien, Mariahilf, zum Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, dem 17. Jänner 2001, nicht im öffentlichen Eigentum stand, war eine nähere Auseinandersetzung mit der von Margarethe F. abgegebenen Verzichtserklärung nicht nötig. Die Schiedsinstanz lehnte den Antrag auf Rückstellung diese Liegenschaft daher ab.
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