Entscheidung Nr. 812/2011

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Heddy K., Ablehnung
George H. S., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Republik Österreich

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Amaliendorf (07202), Amaliendorf-Aalfang, Niederösterreich | auf Landkarte anzeigen
KG Währing (01514), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Mariahilf (01009), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Josefstadt (01005), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Innere Stadt (01004), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
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Entscheidung

 

Nummer

812/2011

Datum

07.11.2011

Gründe

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G
Kein Eigentum 1938-1945

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 812/2011

Wien, Innere Stadt und andere
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution lehnte am 7. November 2011 zwei Anträge auf Restitution mehrerer Liegenschaften in Wien und Amaliendorf, Niederösterreich ab. Die beantragten Liegenschaften standen zum gesetzlichen Stichtag 17. Jänner 2001 großteils nicht im öffentlichen Eigentum. Eine im öffentlichen Eigentum befindliche Liegenschaft war bereits in der Nachkriegszeit rückgestellt worden und konnte daher nicht neuerlich zur Restitution empfohlen werden.

Neun der beantragten zehn Liegenschaften befanden sich 1938 im Eigentum von Fritz und Lilly S., den Eltern der AntragstellerInnen, bzw. von zwei Unternehmen, die ihrerseits zur Gänze Fritz S. gehörten. Eine Liegenschaft gehörte je zur Hälfte Grete W. und Olga F., den Schwestern von Fritz S. Im Sinne der nach dem „Anschluss“ in Österreich eingeführten Nürnberger Gesetze von 1935 galten Fritz S., Lilly S., Grete W. und Olga F. als jüdisch und wurden vom nationalsozialistischen Regime verfolgt.

Die Familie S. flüchtete im September 1938 nach Frankreich und von dort im Frühjahr 1939 in die USA. Grete W. floh mit ihrem Mann Albin W., ihrem Vater Heinrich S. und ihrer Schwester Olga F. im Dezember 1939 ebenfalls in die USA.

Nach der Flucht der EigentümerInnen wurden sechs Liegenschaften von „Treuhändern“ verkauft, die von NS-Behörden eingesetzt worden waren, darunter auch jene von Grete W. und Olga F. Die übrigen vier gelangten aufgrund diskriminierender NS-Bestimmungen ins Eigentum des Deutschen Reiches.

Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes stellten Fritz S., Lilly S., Grete W. und Olga F. Anträge auf Rückstellung der ihnen entzogenen Liegenschaften, teils bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, teils bei der Rückstellungskommission Wien. Alle Verfahren resultierten in der Rückstellung der Liegenschaften an die ehemaligen EigentümerInnen. Diese verkauften alle Liegenschaften in späterer Folge.

Die AntragstellerInnen machten nun geltend, dass die antragsgegenständlichen Liegenschaften niemals Gegenstand von früheren Rückstellungsverfahren gewesen seien.

In ihrer rechtlichen Beurteilung prüfte die Schiedsinstanz zunächst, ob die Liegenschaften am gesetzlichen Stichtag öffentliches Eigentum darstellten. Da neun Liegenschaften diese gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllten, waren die betreffenden Anträge abzulehnen.

Eine Liegenschaft – jene von Grete W. und Olga F. – befand sich am 17. Jänner 2001 im Eigentum der Republik Österreich. Da diese Liegenschaft nach 1945 bereits an die geschädigten Eigentümerinnen rückgestellt worden war, konnte die Schiedsinstanz keine Empfehlung auf erneute Restitution aussprechen.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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