Entscheidung Nr. 821/2012
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 821/2012
Die beantragte Liegenschaft, ein Holzlagerplatz, war am 12. März 1938 im Eigentum von Guido S. gestanden und während der NS-Herrschaft entzogen worden. Guido S. wurde, da er nach den Nürnberger Gesetzen als jüdisch galt, von den NationalsozialistInnen verfolgt und in den Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald inhaftiert. Im Mai 1939 gelang es Guido S., dieser Verfolgung durch Flucht in die USA zu entgehen.
1947 beantragte Guido S. die Rückstellung der entzogenen Liegenschaft, die ihm im selben Jahr im Vergleichsweg zurückgestellt wurde. Guido S. verkaufte daraufhin die rückgestellte Liegenschaft, die nach mehreren EigentümerInnenwechseln 1972 von der Stadt Wien erworben wurde. Diese errichtete darauf in den Folgejahren einen Gemeindebau.
In ihrer rechtlichen Beurteilung hielt die Schiedsinstanz fest, dass die beantragte Liegenschaft während der NS-Zeit entzogen worden war und zum Stichtag 17. Jänner 2001 öffentliches Eigentum dargestellt hatte. Da die Liegenschaft aber 1947 vollständig zurückgestellt worden war, lehnte die Schiedsinstanz den Antrag ab.
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