Entscheidung Nr. 821/2012

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Fred T., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Rudolfsheim (01306), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

821/2012

Datum

26.01.2012

Grund

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 821/2012

Wien, Rudolfsheim-Fünfhaus
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution lehnte am 26. Jänner 2012 einen Antrag auf Naturalrestitution einer zum Stichtag 17. Jänner 2001 im Eigentum der Stadt Wien stehenden Liegenschaft in Rudolfsheim-Fünfhaus ab. Die beantragte Liegenschaft war nach 1945 bereits Gegenstand eines Rückstellungsverfahrens gewesen und 1947 zurückgestellt worden.

Die beantragte Liegenschaft, ein Holzlagerplatz, war am 12. März 1938 im Eigentum von Guido S. gestanden und während der NS-Herrschaft entzogen worden. Guido S. wurde, da er nach den Nürnberger Gesetzen als jüdisch galt, von den NationalsozialistInnen verfolgt und in den Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald inhaftiert. Im Mai 1939 gelang es Guido S., dieser Verfolgung durch Flucht in die USA zu entgehen.

1947 beantragte Guido S. die Rückstellung der entzogenen Liegenschaft, die ihm im selben Jahr im Vergleichsweg zurückgestellt wurde. Guido S. verkaufte daraufhin die rückgestellte Liegenschaft, die nach mehreren EigentümerInnenwechseln 1972 von der Stadt Wien erworben wurde. Diese errichtete darauf in den Folgejahren einen Gemeindebau.

In ihrer rechtlichen Beurteilung hielt die Schiedsinstanz fest, dass die beantragte Liegenschaft während der NS-Zeit entzogen worden war und zum Stichtag 17. Jänner 2001 öffentliches Eigentum dargestellt hatte. Da die Liegenschaft aber 1947 vollständig zurückgestellt worden war, lehnte die Schiedsinstanz den Antrag ab.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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