Entscheidung Nr. 822/2012

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Martin W., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien
Land Steiermark

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Altaussee (67001), Altaussee, Steiermark | auf Landkarte anzeigen
KG Bad Hofgastein (55002), Bad Hofgastein, Salzburg | auf Landkarte anzeigen
KG Aspern (01651), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Stammersdorf (01616), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Innere Stadt (01004), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Alsergrund (01002), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
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Entscheidung

 

Nummer

822/2012

Datum

26.01.2012

Gründe

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 822/2012

Wien, Salzburg und Steiermark
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 26. Jänner 2012 den Antrag auf Rückgabe von mehreren Liegenschaften in Wien, Salzburg und der Steiermark abgelehnt. Der Großteil der beantragten Liegenschaften stand am 17. Jänner 2001 nicht im öffentlichen Eigentum, der restliche Teil war der ursprünglichen Eigentümerin während der NS-Zeit entzogen, ihr aber bereits in den 1940er Jahren rückgestellt worden.

Martha W. war zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtübernahme in Österreich Eigentümerin mehrerer Liegenschaften in den Wiener Gemeindebezirken Innere Stadt und Alsergrund sowie in Stammersdorf und Aspern, in Bad Hofgastein (Salzburg) und in Altaussee (Steiermark). Eine weitere Liegenschaft in Wien-Aspern stand zu einem Viertel in ihrem Eigentum.

Die verwitwete Martha W. und ihre drei Kinder waren Mitglieder der Israelitischen Religionsgesellschaft und galten nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 als jüdisch. Martha W. lebte in einem Wohnhaus, das sich auf ihrer Liegenschaft in Wien, Innere Stadt befand.

Mit Kaufverträgen aus den Jahren 1936 und 1938 veräußerte Martha W. einen Teil ihres Viertelanteils an einer der Liegenschaften in Aspern. Im Februar 1939 übertrug sie ihre Liegenschaft in Wien, Alsergrund Ellinor Wa., der geschiedenen Frau ihres ältesten Sohnes Walter W., zur Abdeckung von Unterhaltsansprüchen.

Im März 1939 musste Martha W. die Liegenschaft in Wien, Innere Stadt an Richard Sch., die Liegenschaft in Altaussee, auf der sich eine bereits 1938 von der Gestapo beschlagnahmte Villa befand, an Walter T verkaufen.

Im April 1939 flüchtete Martha W. mit ihren beiden jüngeren Kindern in die USA; Walter W. hatte Wien bereits 1938 verlassen. Anfang 1941 wurde Martha W. ausgebürgert und ihr gesamtes Vermögen auf Anordnung der Gestapo beschlagnahmt. Aufgrund der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 verfiel das zu diesem Zeitpunkt in Österreich befindliche Vermögen Martha W.s dem Deutschen Reich.

In den Jahren 1949 bis 1956 wurden sämtliche ursprünglich Martha W. gehörigen Liegenschaften, die dem Deutschen Reich verfallen waren bzw. zu deren Verkauf Martha W. in der NS-Zeit gezwungen gewesen war, an Martha W. zurückgestellt.

In ihrer rechtlichen Beurteilung hielt die Schiedsinstanz fest, dass sich lediglich die Liegenschaft in Aspern, die sich im Alleineigentum von Martha W. befunden hatte, sowie eine circa zehn Quadratmeter große Teilfläche der Liegenschaft in Altaussee, die 1975 zugunsten des Landes Steiermark zu Straßenbauzwecken abgeschrieben worden war, am 17. Jänner 2001, dem Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, in öffentlichem Eigentum befunden hatten. Diese Liegenschaften waren Martha W. während der NS-Zeit entzogen, ihr jedoch bereits in den 1940er Jahren zur Gänze rückgestellt worden. Die Schiedsinstanz lehnte den Antrag auf Rückstellung dieser Liegenschaften daher ab.

Alle anderen beantragten Liegenschaften befanden sich am 17. Jänner 2001 in Privateigentum, weshalb die Schiedsinstanz auch den diesbezüglichen Rückstellungsantrag ablehnte.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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