Entscheidung Nr. 823/2012

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Shirley K., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Breitenlee (01652), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Aspern (01651), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
alle auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

823/2012

Datum

26.01.2012

Gründe

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 823/2012

Wien, Donaustadt
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 26. Jänner 2012 den Antrag auf Rückgabe zweier Liegenschaften in Wien-Donaustadt (Aspern, Breitenlee) abgelehnt, da die beiden im Eigentum der Stadt Wien stehenden Liegenschaften bereits Anfang der 1950er Jahre vollständig rückgestellt worden waren.

Die zur Rückstellung beantragte Liegenschaft in Aspern stand zum Zeitpunkt der nationalsozialistischen Machtübernahme in Österreich 1938 je zur Hälfte im Eigentum von Julius G. und seiner Ehefrau Maria G., die Liegenschaft in Breitenlee im Alleineigentum von Julius G. Die Familie G. gehörte der Israelitischen Kultusgemeinschaft an und galt nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 als jüdisch.

Auf der 2.680 m² großen Liegenschaft in Aspern befanden sich das Wohnhaus der Familie G. und Betriebshallen, die an ein Unternehmen, das unter anderem die Herstellung von Branntwein zum Gegenstand hatte, vermietet waren. Im Juli 1939 mussten Julius und Maria G. die gesamte Liegenschaft an Adolf W. verkaufen. Die Liegenschaft in Breitenlee hatte ein Gesamtausmaß von 40.337 m² und bestand aus Ackerland und einer Schottergrube. Nachdem Julius G. am 6. April 1940 in Wien verstorben war, erbte Maria G. diese Liegenschaft. Nach deren Flucht in die USA verfiel die Liegenschaft gemäß der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz dem Deutschen Reich.

Die beantragten Liegenschaften wurden 1951 bzw. 1953 an Maria G., die zu dieser Zeit in New York lebte, zurückgestellt.

Am 17. Jänner 2001, dem Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, stand der Großteil der ehemals Julius und Maria G. gehörigen Grundflächen in Aspern in Privateigentum. Lediglich sieben Quadratmeter des ursprünglichen Liegenschaftsbesitzes standen zum Stichtag im Eigentum der Stadt Wien. Auch ein Teil der ursprünglichen Liegenschaft in Breitenlee stand am 17. Jänner 2001 im Eigentum der Stadt Wien. Ein anderer Teil der Liegenschaft war nach der Rückstellung an Maria G. abgeschrieben worden und stand zum Stichtag im Eigentum eines privaten Fonds.

In ihrer rechtlichen Beurteilung hielt die Schiedsinstanz fest, dass die beantragten Liegenschaften während der Nazi-Zeit entzogen worden waren und zum Stichtag 17. Jänner 2001 teilweise öffentliches Eigentum dargestellt hatten. Da beide Liegenschaften aber bereits in den 1950er Jahren vollständig an die geschädigte Eigentümerin zurückgestellt worden waren, lehnte die Schiedsinstanz den Antrag ab.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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