Entscheidung Nr. 862/2012

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Myriam P., Zurückweisung

Vermögensart

beweglich

bewegliches Vermögen

Hausrat, Möbel, Schmuck, Gemälde, Bargeld, Auto,Fahrrad

Entscheidung

 

Nummer

862/2012

Datum

16.10.2012

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.