Entscheidung Nr. 871/2012
Antrag
AntragstellerIn, Status
Georgina D., Ablehnung
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 871/2012
Der jüdische Textilunternehmer Isidor N., der Urgroßvater der Antragstellerinnen, war seit 1920 gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder Edmund N. Gesellschafter einer OHG, die eine Weberei in Siebenhirten betrieb und Eigentümerin der beantragten Fabriksliegenschaften war. Kurz nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wurde den Brüdern N. der Zugang zu ihrem Betrieb verwehrt. Im Juni 1939 mussten sie den Betrieb samt den dazugehörigen Liegenschaften an Alfred K. verkaufen.
Alfred K. brachte die Liegenschaften im Jahr 1940 in eine Personengesellschaft ein, die er gemeinsam mit Alfred G. gegründet hatte und die den Webereibetrieb in Siebenhirten weiterführte.
Im Herbst 1939 flüchtete Isidor N. mit seiner Ehefrau nach Argentinien, Edmund N. nach New York. Die Großeltern der Antragstellerinnen, Walter und Regina N., waren bereits Anfang der 1930er-Jahre nach Argentinien ausgewandert.
Im Jahr 1947 stellten Edmund N. und die ErbInnen des zwischenzeitlich verstorbenen Isidor N. bei der Rückstellungskommission Wien einen Antrag auf Rückstellung des Webereibetriebes und der dazugehörigen Liegenschaften in Siebenhirten, der sich gegen Alfred K., Alfred G. und deren Gesellschaft richtete. Am 7. März 1957 wurde dem Antrag stattgegeben und die anteilsmäßige Übertragung des Betriebes sowie des Eigentums an den Liegenschaften an die RückstellungswerberInnen verfügt.
Die Übergabe des Betriebes an die RückstellungswerberInnen fand im Mai 1957 statt; das anteilige Eigentumsrecht an den Liegenschaften für Edmund N. und die ErbInnen nach Isidor N. wurde am 13. Juli 1957 im Grundbuch eingetragen. Der Webereibetrieb wurde eingestellt.
Ein Teil der beantragten Liegenschaften stand am 17. Jänner 2001, dem Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, im Eigentum der Stadt Wien. Da sie jedoch schon einmal zur Gänze in natura zurückgestellt worden waren, lehnte die Schiedsinstanz die Anträge ab.
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