Entscheidung Nr. 912/2013
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 912/2013
Die beantragte Hälfte an der Liegenschaft, einem Zinshaus im 2. Bezirk in Wien, stand im März 1938 im Eigentum von Rosa L. Die andere Liegenschaftshälfte gehörte ihrer Schwester Josefine G. Beide waren Mitglieder der Israelitischen Religionsgesellschaft.
Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wurden Rosa L. und Josefine G. diskriminierende Steuern und Abgaben vorgeschrieben. Um den Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, verkauften sie die Liegenschaft im Juni 1941 um 166.000,– Reichsmark an Katharina S. und Katharina M. Zur Begleichung eines Teils des Kaufpreises nahmen die Käuferinnen ein Darlehen auf und verpfändeten zur Sicherstellung die erworbene Liegenschaft. Der Kaufpreis wurde unter anderem zur Abstattung von Judenvermögensabgabe- und Sicherstellung von Reichsfluchsteuerforderungen verwendet, der verbleibende Rest auf Sperrkonten von Rosa L. und Josefine G. transferiert.
Im September 1942 wurden beide Schwestern in das Ghetto und Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und kamen dort im Jänner 1943 um. Aufgrund der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens wurde das Vermögen von Rosa L., darunter auch das Kontoguthaben, im Jänner 1943 zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.
Nach dem Ende des NS-Regimes führten die ErbInnen nach Josefine G. ab 1947 ein Rückstellungsverfahren. Dieses resultierte 1949 in der Restitution des ehemaligen Hälfteanteils von Josefine G. gegen Rückzahlung der Hälfte des Kaufpreises, unter anderem in Form der anteiligen Übernahme der von Katharina S. und Katharina M. aufgenommenen Hypothek.
1948 beantragten auch die Töchter von Rosa L., die das NS-Regime in den USA bzw. in England überlebt hatten, die Rückstellung der ehemals ihrer Mutter gehörigen Hälfte an der Liegenschaft. 1950 schlossen sie mit Katharina S. und Katharina M. vor der Rückstellungskommission Wien einen Vergleich, wonach gegen Zahlung von 41.000,– Schilling und anteilige Übernahme der Hypothek die Liegenschaftshälfte zurückgestellt wurde.
Nachdem die ErbInnen von Rosa L. und Josefine G. ihre Anteile an der Liegenschaft 1958 und 1961 verkauft hatten, wurde diese schließlich 1977 von der Stadt Wien erworben.
Der von der Witwe eines Enkels von Rosa L. vor der Schiedsinstanz nun eingebrachte Antrag auf Naturalrestitution wurde abgelehnt, da eine Rückstellung der ehemals Rosa L. gehörigen Hälfte an der Liegenschaft bereits erfolgt war.
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