Entscheidung Nr. 923/2013
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Land Oberösterreich
Stadt Wien
Vermögensart
Liegenschaft/en in
KG Kleinmünchen (45202), Linz, Oberösterreich | auf Landkarte anzeigen
KG Siebenhirten (01808), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Erlaa (01802), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Ober St. Veit (01209), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Innere Stadt (01004), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
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Entscheidung
Nummer
Datum
Gründe
Sonstiger Entscheidungsgrund
Kein Eigentum 1938-1945
Typ
Anonymisierter Volltext
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 923/2013
Anna K. war im März 1938 Alleinaktionärin der Josef K. & Co AG und 66-%-Aktionärin der G.-Werke AG. Zudem war sie Eigentümerin eines Zinshauses in Wien, Innere Stadt. Im Eigentum der G.-Werke AG standen ausgedehnte Betriebsgründe in Linz, Wegscheid und Leonding. Die Josef K. & Co AG verfügte über Liegenschaften in Wien, Siebenhirten und Erlaa. Nach dem „Anschluss“ musste Anna K., die nach den Nürnberger Gesetzen als Jüdin galt, das Zinshaus in Wien an das Ehepaar Julius und Hermine H. verkaufen und ihre Anteile an den Gesellschaften an die W.-T. AG abtreten.
Nach der Übernahme wurden die Josef K. & Co AG und G.-Werke AG liquidiert und deren Vermögen verwertet. Die Liegenschaften in Oberösterreich wurden an verschiedene KäuferInnen, darunter die Deutsche Reichsbahn und das Deutsche Reich, verkauft, die Liegenschaften in Wien an die Bauunternehmung Ka. Anna K. wurde 1942 deportiert und ermordet.
In den 1950er-Jahren brachten die Söhne von Anna K. Anträge auf Rückstellung der Gesellschaftsanteile sowie gegen die ErwerberInnen der Liegenschaften auf Rückstellung derselben ein.
In der Folge wurden die Liegenschaften in Linz, Wegscheid und Leonding zurückgestellt, ebenso das Zinshaus in Wien, Innere Stadt. Hinsichtlich der Liegenschaften in Wien, Siebenhirten und Erlaa schlossen die Söhne von Anna K. im Jahr 1953 einen Privatvergleich mit der Bauunternehmung Ka., womit sie gegen Bezahlung eines nicht bekannten Ausgleichsbetrags auf die Rückstellung verzichteten.
Max K., der Schwager von Anna K. und Großvater des Antragstellers, besaß eine Liegenschaft in Wien, Hietzing, die er jedoch bereits im Jahre 1935 im Zuge eines Zwangsversteigerungsverfahrens verloren hatte. Am 12. März 1938 besaß Max K. keine weiteren Liegenschaften.
In ihrer rechtlichen Beurteilung hielt die Schiedsinstanz fest, dass Rechtsnachfolger von Anna K. nicht Max K. war, sondern ihre Söhne waren. Daher ist eine Rechtsnachfolge des Antragstellers, der ein Rechtsnachfolger von Max K. ist, nach Anna K. nicht gegeben. Die Antragsberechtigung des Antragstellers war daher zu verneinen und der Antrag auf Naturalrestitution der Liegenschaften in Wien und Linz, Wegscheid und Leonding abzulehnen.
Der Antrag auf Rückstellung der Liegenschaft in Wien, Hietzing war abzulehnen, da die Liegenschaft am 12. März 1938, dem Stichtag des Entschädigungsfondsgesetzes, nicht mehr im Eigentum von Max K. gestanden war.
Für Rückfragen: presse@nationalfonds.org