Entscheidung Nr. 938/2013

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Helene M., Zurückweisung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Mariahilf (01009), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

938/2013

Datum

25.06.2013

Grund

Antrag verfristet

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 938/2013

Wien, Mariahilf
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 25. Juni 2013 den Antrag auf Naturalrestitution von jeweils 3/8-Anteilen an zwei historischen Liegenschaften in Wien, Mariahilf zurückgewiesen, da der Antrag nach Ablauf der Antragsfrist eingebracht worden war.

Die beantragten historischen Liegenschaften befanden sich am 12. März 1938 im Eigentum der deutschen Staatsbürgerin Valerie T., die auch während des NS-Regimes Eigentümerin blieb.

Nach dem Ende des NS-Regimes beanspruchten die Alliierten die in Österreich gelegenen Vermögenswerte von deutschen StaatsbürgerInnen als so genanntes Deutsches Eigentum. Darunter fielen auch die beantragten Liegenschaften. Das Deutsche Eigentum ging nach den Bestimmungen des Staatsvertrags 1955 in das Eigentum der Republik Österreich über.

Valerie T. war 1949 verstorben. Gemäß den Bestimmungen der Staatsvertragsdurchführungsgesetze und des Vermögensvertrags zwischen Österreich und Deutschland von 1957 übertrug die Republik insgesamt jeweils 5/8-Anteile an den Liegenschaften an eine österreichische und eine deutsche Erbin von Valerie T. Drei weitere ErbInnen erfüllten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung, da sie die bulgarische Staatsbürgerschaft besaßen.

1960 und 1961 verkauften die Republik Österreich und die beiden anderen Miteigentümerinnen die Liegenschaften an die Stadt Wien. Diese war am gesetzlichen Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, dem 17. Jänner 2001, weiterhin Eigentümerin.

Die Antragstellerin, eine Rechtsnachfolgerin eines bulgarischen Erben, beantragte im November 2011 die Rückstellung von 3/8-Anteilen an den historischen Liegenschaften.

Da die Frist zur Antragstellung für im Eigentum der Stadt Wien stehende Liegenschaften mit 31. Dezember 2009 abgelaufen war, wies die Schiedsinstanz den Antrag als verfristet zurück.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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