Entscheidung Nr. 960/2013

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Alan K., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Republik Österreich
Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Wieden (01011), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Heiligenstadt (01503), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Neubau (01010), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Landstraße (01006), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Alsergrund (01002), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
alle auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

960/2013

Datum

25.06.2013

Gründe

Keine Rechtsnachfolge
Kein Eigentum 1938-1945

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 960/2013

Wien, Heiligenstadt und andere
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution lehnte am 25. Juni 2013 einen Antrag auf Naturalrestitution von Liegenschaften in Wien ab. Zum einen ist der Antragsteller nicht Rechtsnachfolger der früheren Eigentümerin von vier der beantragten Liegenschaften. Zum anderen standen vier weitere beantragte Liegenschaften 1938 nicht im Eigentum der Rechtsvorgänger des Antragstellers.

Der Antragsteller Alan K. beantragte die Rückstellung von insgesamt acht Liegenschaften in Wien Heiligenstadt, Landstraße, Wieden, Neubau und Alsergrund. 

Camilla K., die Großtante des Antragstellers, war am 12. März 1938 Miteigentümerin vier beantragter Liegenschaften in Heiligenstadt und Wieden. Camilla K. galt im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935 als Jüdin und wurde vom nationalsozialistischen Regime verfolgt. 1939 flüchtete sie mit ihrem Ehemann nach England. In der Folge wurde ihr Liegenschaftseigentum in Heiligenstadt vom Deutschen Reich aufgrund diskriminierender Vorschriften beansprucht. Ihre Anteile an zwei Liegenschaften in Wieden hatte Camilla K. bereits 1938 verkaufen müssen.

Nach dem Ende des NS-Regimes stellte Camilla K. bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland und bei der Rückstellungskommission Wien Anträge auf Rückstellung ihrer Anteile an den Liegenschaften in Heiligenstadt und Wieden. 1947, 1951 und 1952 wurden Camilla K. ihre Liegenschaftsanteile rückgestellt. In der Folge verkaufte sie bzw. ihre Kinder und ErbInnen diese Anteile unter anderem an die Republik Österreich.

Der Großvater des Antragstellers und Schwager von Camilla K., Martin K. galt ebenso wie seine Ehefrau und seine Kinder im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935 als „jüdisch“. Die Familie, darunter der Vater des Antragstellers, flüchtete über Italien nach Australien. Martin K. hatte kein Liegenschaftsvermögen besessen. Die vom Antragsteller beantragten Liegenschaften in Landstraße, Neubau und Alsergrund waren lediglich von Mitgliedern der Familie K. gemietet.

Die Schiedsinstanz lehnte den Antrag auf Rückgabe der vier Liegenschaften in Heiligenstadt und Wieden ab, da der Antragsteller nicht der Rechtsnachfolger von Camilla K. und somit nicht antragsberechtigt im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes ist. Zudem stand die nach 1945 erfolgte Rückstellung der beantragten Liegenschaftsanteile an Camilla K. einer Empfehlung auf Naturalrestitution entgegen. Die vier beantragten Liegenschaften in Landstraße, Neubau und Alsergrund standen 1938 nicht im Eigentum von Martin K. oder eines anderen Rechtsvorgängers des Antragstellers. Daher lehnte die Schiedsinstanz auch den Antrag auf Naturalrestitution dieser Liegenschaften ab.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
Für Rückfragen: