Entscheidung Nr. 960/2013
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Stadt Wien
Vermögensart
Liegenschaft/en in
KG Heiligenstadt (01503), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Neubau (01010), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Landstraße (01006), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Alsergrund (01002), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
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Entscheidung
Nummer
Datum
Gründe
Kein Eigentum 1938-1945
Typ
Anonymisierter Volltext
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 960/2013
Der Antragsteller Alan K. beantragte die Rückstellung von insgesamt acht Liegenschaften in Wien Heiligenstadt, Landstraße, Wieden, Neubau und Alsergrund.
Camilla K., die Großtante des Antragstellers, war am 12. März 1938 Miteigentümerin vier beantragter Liegenschaften in Heiligenstadt und Wieden. Camilla K. galt im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935 als Jüdin und wurde vom nationalsozialistischen Regime verfolgt. 1939 flüchtete sie mit ihrem Ehemann nach England. In der Folge wurde ihr Liegenschaftseigentum in Heiligenstadt vom Deutschen Reich aufgrund diskriminierender Vorschriften beansprucht. Ihre Anteile an zwei Liegenschaften in Wieden hatte Camilla K. bereits 1938 verkaufen müssen.
Nach dem Ende des NS-Regimes stellte Camilla K. bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland und bei der Rückstellungskommission Wien Anträge auf Rückstellung ihrer Anteile an den Liegenschaften in Heiligenstadt und Wieden. 1947, 1951 und 1952 wurden Camilla K. ihre Liegenschaftsanteile rückgestellt. In der Folge verkaufte sie bzw. ihre Kinder und ErbInnen diese Anteile unter anderem an die Republik Österreich.
Der Großvater des Antragstellers und Schwager von Camilla K., Martin K. galt ebenso wie seine Ehefrau und seine Kinder im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935 als „jüdisch“. Die Familie, darunter der Vater des Antragstellers, flüchtete über Italien nach Australien. Martin K. hatte kein Liegenschaftsvermögen besessen. Die vom Antragsteller beantragten Liegenschaften in Landstraße, Neubau und Alsergrund waren lediglich von Mitgliedern der Familie K. gemietet.
Die Schiedsinstanz lehnte den Antrag auf Rückgabe der vier Liegenschaften in Heiligenstadt und Wieden ab, da der Antragsteller nicht der Rechtsnachfolger von Camilla K. und somit nicht antragsberechtigt im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes ist. Zudem stand die nach 1945 erfolgte Rückstellung der beantragten Liegenschaftsanteile an Camilla K. einer Empfehlung auf Naturalrestitution entgegen. Die vier beantragten Liegenschaften in Landstraße, Neubau und Alsergrund standen 1938 nicht im Eigentum von Martin K. oder eines anderen Rechtsvorgängers des Antragstellers. Daher lehnte die Schiedsinstanz auch den Antrag auf Naturalrestitution dieser Liegenschaften ab.
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