Entscheidung Nr. 1033/2014

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Daisy C. I., Ablehnung
Anthony S., Ablehnung
Mark S., Ablehnung
Walter J. S., Ablehnung
Enisa S., Ablehnung
Paul S., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Grinzing (01502), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

1033/2014

Datum

06.03.2014

Gründe

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 1033/2014

Wien, Döbling
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 6. März 2014 sechs Anträge auf Naturalrestitution einer historischen Liegenschaft in Wien, Döbling abgelehnt, da diese bereits im Jahr 1951 zurückgestellt worden war.

Die Liegenschaft, ein unbebauter Grund im 19. Bezirk in Wien, stand im März 1938 im Alleineigentum der Ella B., die nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich gemäß den Nürnberger Gesetzen von 1935 als jüdisch galt.

Zunächst hatte Ella B. ab Herbst 1938 versucht u.a. diese Liegenschaft ihren als „Mischlinge 1. Grades“ geltenden Enkelkindern zu übertragen. Nachdem dieses Vorhaben gescheitert war, musste sie die Liegenschaft im April 1941 um 22.700,– Reichsmark an die Eheleute Josef und Maria H. verkaufen. Vom Kaufpreis wurde ein Betrag von 12.630,– Reichsmark von der Zentralstelle für jüdische Auswanderung vereinnahmt, der Rest für Spesen, Gebühren, Lebensunterhalt und für Ella B.s medizinische Behandlungskosten verwendet.

Im September 1942 wurde Ella B. in das Ghetto und Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und dort ermordet.

Nach dem Ende des NS-Regimes beantragten die ErbInnen von Ella B. 1947 die Rückstellung der Liegenschaft. Das Verfahren resultierte 1951 in der Rückstellung der gesamten Liegenschaft, wobei die RückstellungswerberInnen 21.000,– Schilling an die Eheleute H. zu zahlen hatten.

1952 wurden die ErbInnen von Ella B. im Grundbuch der Liegenschaft als EigentümerInnen eingetragen. Im Dezember 1953 verkauften sie die einzelnen Grundstücke der Liegenschaft. Im Zuge der Bebauung der Grundstücke wurde 1954 eine Teilfläche in das öffentliche Gut abgeschrieben. Eigentümerin dieser Fläche war am 17. Jänner 2001 die Gemeinde Wien.

Die von zwei EnkelInnen, der Witwe eines Enkels und drei Urenkeln von Ella B. bei der Schiedsinstanz nun eingebrachten Anträge auf Naturalrestitution wurden abgelehnt, da eine Rückstellung der ehemals Ella B. gehörigen Liegenschaft bereits zur Gänze erfolgt war.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
Für Rückfragen: