Entscheidung Nr. 1052/2014
Antrag
AntragstellerIn, Status
Henrietta E., Ablehnung
Jeanette F., Ablehnung
William K., Ablehnung
Otto M., Ablehnung
Leo Y., Ablehnung
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Englische Übersetzung: Decision 1052 2014 (PDF, 275,73 KiB)
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 1052/2014
Die beantragten Liegenschaften im zwölften Wiener Gemeindebezirk standen im März 1938 im Alleineigentum des jüdischen Drechslermeisters Bernhard K. Eine Liegenschaft im Ausmaß von 848 m² war mit einem Zinshaus bebaut. Bei den übrigen Liegenschaften im Ausmaß von 5.316 m² handelte es sich um unbebauten Baugrund, der unter anderem als Lagerplatz genutzt wurde.
Im April 1939 konnte Bernhard K. nach London flüchten, wo er im März 1944 starb.
Um die Bernhard K. vorgeschriebene „Judenvermögensabgabe“ bezahlen zu können, verkaufte der vom Amtsgericht Fünfhaus für Bernhard K. bestellte Abwesenheitskurator die mit dem Zinshaus bebaute Liegenschaft im August 1940 um 22.000,– Reichsmark an Alois, Marie Martha, Leopold und Christine Ba. sowie an Hermine Kr. Der Kaufpreis wurde unter anderem für diskriminierende Steuerforderungen verwendet. Der Restbetrag von rund 6.700,– Reichsmark wurde auf ein Sperrkonto erlegt und verfiel ebenso wie die übrigen Liegenschaften aufgrund der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz dem Deutschen Reich.
Nach Kriegsende beantragten die ErbInnen von Bernhard K. – seine vier Kinder Leopold K., Josef K., Irene M. und Marie J. – bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Rückstellung der dem Deutschen Reich verfallenen Liegenschaften. Nachdem diese im April 1948 rückgestellt wurden, verkauften die ErbInnen nach Bernhard K. diese Liegenschaften im Juni 1955 weiter.
Im September 1947 beantragten die ErbInnen nach Bernhard K. auch die Rückstellung der mit dem Zinshaus bebauten Liegenschaft. Das Verfahren bei der Rückstellungskommission Wien führte im April 1948 zur Rückstellung der gesamten Liegenschaft, wobei im Gegenzug der gesamte Kaufpreis an die Familie Ba. sowie an Hermine Kr. zurückzuzahlen war. Im Juni bzw. Juli 1957 verkauften die ErbInnen nach Bernhard K. die Liegenschaft.
Sämtliche Liegenschaften standen am 17. Jänner 2001 im Eigentum der Stadt Wien. Da die Liegenschaften jedoch bereits einmal zur Gänze zurückgestellt worden waren, lehnte die Schiedsinstanz den Antrag auf Naturalrestitution ab.
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