Entscheidung Nr. 1057/2014

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Catherine S., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Katzelsdorf (23415), Katzelsdorf, Niederösterreich | auf Landkarte anzeigen
KG Inzersdorf (01803), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Neuwaldegg (01404), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Innere Stadt (01004), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
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Entscheidung

 

Nummer

1057/2014

Datum

14.05.2014

Gründe

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G
Kein Eigentum 1938-1945

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 1057/2014

Wien und Niederösterreich
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 14. Mai 2014 einen Antrag auf Restitution mehrerer Liegenschaften in Wien und einer in Niederösterreich abgelehnt. Eine Liegenschaft, von der eine Teilfläche im Eigentum der Stadt Wien steht, war der früheren Eigentümerin während der NS-Zeit entzogen und im Jahr 1948 zurückgestellt worden. Die übrigen Liegenschaften standen nicht im öffentlichen Eigentum bzw. die Antragstellerin war nicht Rechtsnachfolgerin der früheren EigentümerInnen.

Die Antragstellerin ist eine Enkelin des Unternehmers Arthur K. und von dessen Gattin Sofie. Arthur K. führte bis 1938 ein bekanntes Seidenhandelsunternehmen in Wien und hatte eine Seidenfabrik gegründet, die von seinen beiden Söhnen betrieben wurde. Er, besaß außerdem ein Wohn- und Geschäftshaus in Wien, Innere Stadt, in der der Seidenhandel untergebracht war. Sofie K. war Eigentümerin einer kleinen Villa in Wien, Neuwaldegg.

Arthur K. und seine Familie galten als jüdisch im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935. Das Handelsunternehmen und die Seidenfabrik wurden im Juni 1938 unter kommissarische Verwaltung gestellt und im November desselben Jahres verkauft. Das Wohn- und Geschäftshaus in Wien, Innere Stadt wurde 1940 durch einen von der NS-Vermögensverkehrsstelle eingesetzten Treuhänder an die Deutsche Reichspost verkauft. Im selben Jahr wurde auch Sofie K.s Liegenschaft in Neuwaldegg durch einen Abwesenheitskurator an das Ehepaar Wa. verkauft.

Arthur und Sofie K. flüchteten 1939 in die USA, wo Arthur K. 1941 starb. Auch ihren vier Kindern gelang die Flucht in die USA bzw. nach Australien, wo sie den Holocaust überlebten.

Nach 1945 stellte Sofie K. einen Antrag auf Rückstellung der Liegenschaft in Neuwaldegg, dem im Juni 1948 stattgegeben wurde. 1954 verkaufte sie die Liegenschaft, auf der in den 1970er-Jahren eine Wohnhausanlage errichtet wurde. Am 17. Jänner 2001, dem Stichtag des Entschädigungsfondsgesetzes, stand die Liegenschaft im Eigentum von über 50 privaten EigentümerInnen. Allerdings war 1969 eine Teilfläche zur Verbreiterung einer Straße an das öffentliche Gut abgetreten worden, das im Eigentum der Stadt Wien steht.

Die früher Arthur K. gehörende Liegenschaft in Wien, Innere Stadt wurde 1960 an seine Kinder zurückgestellt. Sie stand am 17. Jänner 2001 im Eigentum einer privaten Versicherungsgesellschaft.

Da somit beide Liegenschaften zwar während der NS-Zeit aus Verfolgungsgründen entzogen, aber nach 1945 zur Gänze zurückgestellt worden waren, und in einem Fall auch kein öffentliches Eigentum vorlag, lehnte die Schiedsinstanz den Antrag hinsichtlich dieser beiden Liegenschaften ab.

Eine dritte beantragte Liegenschaft in Wien, Innere Stadt – auf der sich das Wohnhaus befand, in dem Arthur und Sofie K. bis 1939 lebten – stand zu einem Sechstel im Eigentum von Heinrich K., einem Halbbruder Arthur K.s, der seinen Anteil 1940 verkaufen musste und 1942 in Theresienstadt ermordet wurde. Nach 1945 schlossen seine ErbInnen, darunter die Kinder Arthur K.s, einen Rückstellungsvergleich mit dem Käufer. Auch diese Liegenschaft befand sich am 17. Jänner 2001 in Privateigentum, weshalb der Antrag ebenfalls abgelehnt werden musste.

Hinsichtlich weiterer beantragter Liegenschaften in Inzersdorf und Katzelsdorf, Bezirk Wiener Neustadt, war die Antragsberechtigung der Antragstellerin nicht gegeben: Erstere standen 1938 in Eigentum einer Kommanditgesellschaft, deren GesellschafterInnen unter anderem die Witwe eines Bruders Arthur K.s und deren Sohn waren und deren Rechtsnachfolgerin ein noch heute bestehendes Privatunternehmen ist. Letztere stand im Eigentum von Stephan und Erwin K., die vermutlich weitläufige Verwandte Arthur K.s waren. Es gab aber keinen Hinweis darauf, dass die Antragstellerin nach ihnen erbberechtigt wäre.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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