Entscheidung Nr. 1071/2014

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Susan W., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Nußdorf (01507), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

1071/2014

Datum

24.09.2014

Grund

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 1071/2014

Wien, Nußdorf
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 24. September 2014 einen Antrag auf Naturalrestitution von zum Teil der Stadt Wien gehörenden Liegenschaften in Wien, Nußdorf abgelehnt. Die Liegenschaften waren nach 1945 bereits zurückgestellt worden.

Die beiden Liegenschaften im 19. Wiener Gemeindebezirk standen im März 1938 zur Hälfte im Eigentum des jüdischen Kaufmanns Moritz G. Auf einer der Liegenschaften im Ausmaß von 2.273 m² befanden sich eine Gerberei für eine Schuhfabrik und ein Zinshaus. Die andere Liegenschaft mit einer Fläche von 1.569 m² war ebenfalls mit einem Zinshaus bebaut.

Im März 1938 konnte Moritz G. nach Paris und später weiter nach Sydney flüchten.

Am 17. August 1939 verkaufte Hans W., der von der NS-Vermögensverkehrsstelle bestellte Treuhänder des Vermögens von Moritz G., dessen Hälfteanteil an der größeren der beiden Liegenschaften um 13.800,– Reichsmark an Kurt Go., der zusätzlich eine „Entjudungsauflage“ von 1.200,– Reichsmark zu bezahlen hatte. Der Kaufpreis wurde zum größten Teil für die Abdeckung der Moritz G. vorgeschriebenen Judenvermögensabgabe verwendet. Kurt Go. verkaufte am 9. Juli 1940 diesen Hälfteanteil um 15.000,– Reichsmark an Adolf Ernst H. weiter.

Moritz G.s Hälfteanteil an der kleineren Liegenschaft verfiel aufgrund der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 dem Deutschen Reich.

Mit 31. Oktober 1950 stellte die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland diese Liegenschaftshälfte an Moritz G. zurück. 1951 verkaufte Moritz G. diesen Hälfteanteil.

Ein Verfahren vor der Rückstellungskommission Wien führte am 24. April 1951 auch zur Rückstellung des Hälfteanteils an der größeren Liegenschaft an Moritz G., wobei im Gegenzug der Kaufpreis in Höhe von 15.000,– Schilling an Adolf Ernst H. zurückzuzahlen war. 1955 verkaufte Moritz G. einen Teil dieser Liegenschaftshälfte.

Moritz G. kehrte 1954 nach Wien zurück, wo er 1955 starb. 1970 verkauften seine Erben, seine Söhne Alfred und Otto G., den restlichen Teil der Liegenschaftshälfte.

Am 17. Jänner 2001, dem Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, befanden sich Teile der beiden Liegenschaften im Eigentum der Stadt Wien. Da die Liegenschaftsanteile jedoch bereits einmal zurückgestellt worden waren, lehnte die Schiedsinstanz den Antrag auf Naturalrestitution ab.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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