Entscheidung Nr. 1080/2014
Antrag
AntragstellerIn, Status
Daniela N., Ablehnung
Marcus Paul N., Ablehnung
Ö., Ablehnung
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Gründe
Keine Entziehung iSd EF-G
Typ
Anonymisierter Volltext
Englische Übersetzung: Decision 1080 2014 (PDF, 659,02 KiB)
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 1080/2014
Die beantragte Liegenschaft befand sich 1938 im Eigentum einer österreichischen Bank – Aktiengesellschaft, die sich seit 1926 in Liquidation befand. Bereits vor dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wollte die Bank ihre Liegenschaft zu einem Preis verkaufen, der zumindest die Verbindlichkeiten der Bank decken und eine Ausschüttung an deren Aktionäre ermöglichen sollte, fand hierfür allerdings keinen Käufer. Als das Justizministerium nach dem „Anschluss“ für ihr bisheriges Amtsgebäude am Stubenring, das für militärische Zwecke geräumt werden musste, ein Ersatzobjekt benötigte, trat das Deutsche Reich an den Liquidator der Bank heran, um über den Verkauf der Liegenschaft zu verhandeln. Im Oktober 1938 verkaufte die Bank in Liquidation die Liegenschaft an das Deutsche Reich für 1,135.000,– Reichsmark.
Der Präsident und Hauptaktionär der Bank, Hugo L., galt ebenso wie einer der beiden Liquidatoren der Bank nach dem „Anschluss“ als Jude im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935 und floh 1938/39 mit seiner Familie nach England. Die älteste Tochter von Hugo L., Therese N., galt als „Mischling ersten Grades“. Aufgrund ihrer Heirat mit dem als „arisch“ geltenden zweiten Liquidator der Bank verblieb sie in Wien und übernahm treuhändig die Aktien ihres Vaters an der Bank.
1948 beantragte die Bank, vertreten durch ihren Liquidator Dr. Hans Paul N., die Rückstellung der Liegenschaft und gab an, diese unter Zwang und Androhung einer Beschlagnahme verkauft zu haben. Da die Liegenschaft als „Deutsches Eigentum“ galt, wurde das Rückstellungsverfahren unterbrochen und erst nach dem Staatsvertrag 1955 weitergeführt. 1958 verzichtete die nach wie vor in Liquidation befindliche Bank gegen Zahlung einer Ausgleichssumme in Höhe von 800.000,– Schilling auf eine Rückstellung der Liegenschaft. 1961 wurde die Bank schließlich im Handelsregister gelöscht.
In ihrer rechtlichen Beurteilung prüfte die Schiedsinstanz, ob die Anträge der Nachkommen von Hugo L. fristwahrend für den erst 2013 eingebrachten Antrag der Bank, vertreten durch den im selben Jahr bestellten Nachtragsliquidator, waren und bejahte dies. Jedoch lehnte die Schiedsinstanz unter anderem die Anträge auf Naturalrestitution deshalb ab, weil die frühere Maßnahme, der Vergleich von 1958, nicht „extrem ungerecht“ angesehen wurde.
Für Rückfragen: presse@nationalfonds.org