Entscheidung Nr. 1041/2014
Antrag
AntragstellerIn, Status
Israel F., Zurückweisung
Vermögensart
beweglich
bewegliches Vermögen
Judaica von Rabbi F. aus C.
Entscheidung
Nummer
1041/2014
Datum
14.05.2014
Typ
formal
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von beweglichen körperlichen Sachen gestellt. Nach dem Entschädigungsfondsgesetz kann ein solcher Antrag nur von einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation gestellt werden. Der Antrag wurde jedoch nicht von einer solchen Gemeinschaftsorganisation oder deren RechtsnachfolgerIn eingebracht. Er war mangels Zuständigkeit der Schiedsinstanz zurückzuweisen.