Entscheidung Nr. 1102/2014

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Semen V., Zurückweisung

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

nicht präzisierte Liegenschaft/en

Entscheidung

 

Nummer

1102/2014

Datum

03.12.2014

Typ

formal

Anonymisierter Volltext

Kurzbeschreibung

Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von Liegenschaften ohne Angabe einer konkreten Adresse gestellt. Die Schiedsinstanz konnte eine/mehrere Liegenschaft/en identifizieren, auf die sich der Antrag beziehen könnte. Diese Liegenschaft/en befand/en sich allerdings zum Stichtag, dem 17. Jänner 2001, nicht im öffentlichen Eigentum im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes. Da somit kein konkreter Restitutionsgegenstand vorlag, war der Antrag zurückzuweisen.