Entscheidung Nr. 1162/2016

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Gertrude M., Ablehnung
Greta S., Ablehnung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Favoriten (01101), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
KG Landstraße (01006), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen
alle auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

1162/2016

Datum

21.06.2016

Gründe

Rückstellung nach 1945 bereits erfolgt
Keine Zuständigkeit der Schiedsinstanz bzw. kein Anwendungsbereich des EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 1162/2016

Wien, Favoriten und Landstraße

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 21. Juni 2016 zwei Anträge auf Naturalrestitution von zwei Liegenschaften in Wien, Favoriten und eines Drittelanteiles an einer Liegenschaft in Wien, Landstraße abgelehnt. Die Liegenschaften in Favoriten standen am Stichtag nicht im öffentlichen Eigentum, die Liegenschaft in der Landstraße war nach 1945 bereits rückgestellt worden.

Der ursprüngliche Eigentümer der beantragten Liegenschaften, Adolf N., war Gesellschafter eines Schuhgroßhandels. Er galt wie auch seine Frau Emma und seine Töchter Greta und Gertrude nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 gemäß den Nürnberger Gesetzen von 1935 als jüdisch. Die Familie floh 1938 bzw. 1939 aus Wien in die USA.

Zuvor hatte Adolf N. die beiden Liegenschaften in Favoriten, die mit Zinshäusern bebaut waren, verkaufen müssen, um die Reichsfluchtsteuer bezahlen zu können. Sein Drittelanteil an der unbebauten Liegenschaft in der Landstraße verfiel 1941 aufgrund der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz dem Deutschen Reich.

Im Jahr 1947 brachte Adolf N. bezüglich der Liegenschaften in Favoriten bei der Rückstellungskommission Wien zwei Rückstellungsanträge nach dem Dritten Rückstellungsgesetz ein. Eine Liegenschaft wurde ihm 1949 rückgestellt, die andere blieb gegen Bezahlung eines Geldbetrages im Eigentum der ErwerberInnen.

Ebenfalls im Jahr 1947 hatte Adolf N. nach dem Ersten Rückstellungsgesetz bei der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland die Rückstellung eines Drittelanteiles an der Liegenschaft in der Landstraße beantragt. 1948 wurde ihm dieser Drittelanteil rückgestellt.

Am 17. Jänner 2001, dem Stichtag nach dem Entschädigungsfondsgesetz, standen die beiden Liegenschaften in Favoriten nicht im öffentlichen Eigentum. Die Schiedsinstanz musste die diesbezüglichen Anträge schon aus diesem Grund ablehnen.

Der Gutsbestand der Liegenschaft in der Landstraße stand am 17. Jänner 2001 im Eigentum der Stadt Wien. Da der Drittelanteil Adolf N.s an dieser Liegenschaft jedoch schon einmal rückgestellt worden war, lehnte die Schiedsinstanz auch diese Anträge ab.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
Für Rückfragen: