Entscheidung Nr. 1519/2018
Antrag
AntragstellerIn, Status
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Typ
Anonymisierter Volltext
Kurzbeschreibung
Im gegenständlichen Fall wurde ein Antrag auf Naturalrestitution von Liegenschaften ohne Angabe einer konkreten Adresse gestellt. Die Schiedsinstanz konnte eine/mehrere Liegenschaft/en identifizieren, auf die sich der Antrag beziehen könnte. Diese Liegenschaft/en befand/en sich allerdings zum Stichtag, dem 17. Jänner 2001, nicht im öffentlichen Eigentum im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes. Da somit kein konkreter Restitutionsgegenstand vorlag, war der Antrag zurückzuweisen.