Alle Entscheidungen über Entschädigungen an NS-Opfer sind zugestellt

Das Antragskomitee des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus informiert über die Zustellung der beim Generalsekretariat hinterlegten Entscheidungen über Anträge auf Vermögensentschädigung. In der Wiener Zeitung wurde am 1. Februar 2014 folgende Kundmachung veröffentlicht:

"Alle 20.702 Entscheidungen über Anträge auf Vermögensentschädigung beim Allgemeinen Entschädigungsfonds sind mit 1. Februar 2014 zugestellt. Rund 500 Entscheidungen, bei denen eine Zustellung an die Berechtigten nicht möglich war, wurden mit 1. Jänner 2014 beim Generalsekretariat des Entschädigungsfonds hinterlegt. Für die hinterlegten und nunmehr zugestellten Entscheidungen können noch bis 31. März 2014 Rechtsbehelfe geltend gemacht und bis 30. April 2014 MiterbInnen einbezogen werden. Danach werden auch diese Entscheidungen rechtskräftig. Die zuerkannten Leistungen können von den Berechtigten innerhalb von fünf Jahren nach Zustellung der Entscheidung, mindestens jedoch bis 31. Dezember 2017 (für alle Entscheidungen, die bis Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Jänner 2013, BGBl I Nr. 9/2013 zugestellt wurden, begann die Verjährungsfrist an diesem Tag zu laufen und endet somit am 31. Dezember 2017), in Anspruch genommen werden."

Bilanz und Ausblick

Bislang haben rund 23.000 Personen aus 78 Ländern eine Zahlung aus dem Entschädigungsfonds erhalten, davon rund 15.000 AntragstellerInnen, rund 5.000 ErbInnen und rund 3.000 MiterbInnen. Insgesamt wurden bisher Entschädigungszahlungen in der Höhe von insgesamt 211 Millionen US-Dollar geleistet. Bei rund 1.700 Anträgen sind noch Zahlungen offen.

Von den rund 500 beim Generalsekretariat hinterlegten Entscheidungen hatte rund die Hälfte der AntragstellerInnen ihren Wohnsitz in den USA, gefolgt von Israel, Großbritannien, Australien und Kanada. Die Bemühungen des Allgemeinen Entschädigungsfonds, berechtigte Personen für die zuerkannten Entschädigungszahlungen zu finden, werden fortgesetzt. Von rund 1.000 verstorbenen AntragstellerInnen werden nach wie vor mögliche ErbInnen gesucht.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds wurde infolge des Washingtoner Abkommens vom 23. Jänner 2001 eingerichtet. Das unabhängige, international zusammengesetzte Antragskomitee unter dem Vorsitz von Sir Franklin Berman und den Mitgliedern Dr. Kurt Hofmann und G. Jonathan Greenwald hat über rund 160.000 Entschädigungsforderungen in mehreren Vermögenskategorien entschieden. Bis September 2015 wird das Antragskomitee einen abschließenden Bericht über seine Tätigkeit vorlegen.