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Entscheidungen der Schiedsinstanz vom 21. Juni 2016 online

18.07.2016

Die Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution vom 21. Juni 2016 sind online. Über die "Detailansicht" gelangen Sie zur jeweiligen Entscheidung mit der vollständigen Pressemitteilung und dem anonymisierten Volltext. Alle Entscheidungen der Schiedsinstanz finden Sie in der Online-Datenbank. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Verfahrensstatistik der Schiedsinstanz.

Entscheidung Nr. 1165/2016

Wien, Inzersdorf-Stadt und Niederösterreich, Klein- und Großau

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 21. Juni 2016 einen Antrag auf Naturalrestitution mehrerer Liegenschaften in Wien, Inzersdorf-Stadt und in Niederösterreich, Klein- und Großau abgelehnt. Die Liegenschaften in Wien standen 1938 im Eigentum von Stephan H., jene in Edlach an der Rax im Eigentum von Helene H. Die in der NS-Zeit entzogenen Liegenschaften wurden zum Großteil nach 1945 rückgestellt, hinsichtlich zweier Liegenschaften verzichtete Helene H. in Vergleichen zugunsten einer Ausgleichszahlung auf eine Rückstellung. Die Schiedsinstanz kam in ihrer rechtlichen Beurteilung zu dem Schluss, dass diese Vergleiche nicht extrem ungerecht gewesen waren, und lehnte den Antrag ab.

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Entscheidung Nr. 1162/2016

Wien, Favoriten und Landstraße

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 21. Juni 2016 zwei Anträge auf Naturalrestitution von zwei Liegenschaften in Wien, Favoriten und eines Drittelanteiles an einer Liegenschaft in Wien, Landstraße abgelehnt. Die Liegenschaften in Favoriten standen am Stichtag nicht im öffentlichen Eigentum, die Liegenschaft in der Landstraße war nach 1945 bereits rückgestellt worden.

Detailansicht

Entscheidung Nr. 1162/2016

Wien, Favoriten und Landstraße

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 21. Juni 2016 zwei Anträge auf Naturalrestitution von zwei Liegenschaften in Wien, Favoriten und eines Drittelanteiles an einer Liegenschaft in Wien, Landstraße abgelehnt. Die Liegenschaften in Favoriten standen am Stichtag nicht im öffentlichen Eigentum, die Liegenschaft in der Landstraße war nach 1945 bereits rückgestellt worden.

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Entscheidung Nr. 1160/2016

Burgenland, Mattersburg

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 21. Juni 2016 einem Antrag auf Naturalrestitution von zwei historischen Liegenschaften in Mattersburg hinsichtlich der am 17. Jänner 2001 im Eigentum der Stadtgemeinde Mattersburg gestandenen Teilflächen stattgegeben. Diese hatte den Anspruch auf Naturalrestitution anerkannt. Der Antrag über die übrigen, darunter am 17. Jänner 2001 im Eigentum des Landes Burgenland befindlichen Liegenschaftsflächen wurde abgelehnt, da der 1961 über die beantragten Liegenschaften geschlossene Rückstellungsvergleich nicht als "extrem ungerecht" bewertet wurde.

Detailansicht

Entscheidung Nr. 1121b/2016

Wien, Hietzing

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 21. Juni 2016 in ihrer Entscheidung Nr. 1121b/2016 zu 1121/2015, 1121a/2015 und WA 14/2016 der Republik Österreich empfohlen, nach vorheriger Konsultation mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft den AntragstellerInnen einen vergleichbaren Vermögenswert für eine 3.620 m2 große Kleingartenfläche im Eigentum der Republik Österreich zuzusprechen.

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aktualisiert: 05.09.2025 - Version: 1.4.6