Rückstellung von Liegenschaften im öffentlichen Eigentum

Die ersten sieben Entscheidungen der Schiedsinstanz für Naturalrestitution liegen als Band 1 einer neuen zweisprachigen Buchreihe vor.

Die Naturalrestitution von Liegenschaften aus öffentlichem Eigentum zählt zu den jüngeren österreichischen Maßnahmen im Umgang mit den Folgen der NS-Zeit. Über Rückgabeanträge entscheidet die beim Allgemeinen Entschädigungsfonds in Wien eingerichtete Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die Schiedsinstanz hat im Oktober 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen und bis Juni 2008 insgesamt 653 Anträge entschieden. Bisher konnte durch die Entscheidungen der Schiedsinstanz ein Liegenschaftsvermögen im Gesamtwert von geschätzten 30 Mio. Euro restituiert werden.

Die Schiedsinstanz hat nach den Vorgaben des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) eine Rechtsprechung entwickelt, die vermögensrechtliche Nachwirkungen der NS-Zeit in Österreich beispielhaft aufrollt. Ihre Entscheidungen sind Bestandteil der aktuellen Debatte über Vermögensentziehung während des Nationalsozialismus und über Restitutionsmaßnahmen in Österreich nach 1945 geworden.

Entscheidungen in Buchform

Die Entscheidungen der Schiedsinstanz werden – beginnend im Gedenkjahr 2008 – in einer zweisprachigen Reihe des Facultas-Verlags in Buchform veröffentlicht. Band 1 enthält die ersten sieben Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2004, darunter die erste Empfehlung auf Rückgabe einer Liegenschaft aus dem Eigentum der Republik Österreich sowie die Entscheidungen zu den Anträgen der Familie Habsburg. Mit der Publikation der Schiedsinstanz-Entscheidungen in deutscher und englischer Sprache wird ein Teil der jüngeren österreichischen Entschädigungspolitik dokumentiert und ein wichtiger Ausschnitt der aktuellen Rückstellungsjudikatur beleuchtet. Die Entscheidungstexte bieten anhand konkreter Fälle Einblick in die historische und juristische Komplexität von Entschädigungsmaßnahmen für NS-Opfer.