Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
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Verfahren gegen den Publizisten Stephan Templ erfolgreich beendet

09.01.2019

Das von der Parlamentsdirektion und dem Allgemeinen Entschädigungsfonds unterstützte Verfahren einer Mitarbeiterin des Allgemeinen Entschädigungsfonds gegen Stephan Templ wurde erfolgreich beendet. Nachdem Herr Templ gegen die erlassene einstweilige Verfügung kein Rechtsmittel erhoben hat, hat er sich im Hauptverfahren in einem Vergleich gerichtlich dazu verpflichtet, die gegen die Klägerin gerichteten unwahren und rufschädigenden Äußerungen zu unterlassen und zu widerrufen. Das entsprach vollständig dem inhaltlichen Klagebegehren. Der Vergleich ist seit Anfang August 2018 rechtswirksam, die Widerrufe sind erfolgt.

Weiterführende Links

  • Pressemitteilung vom 22. März 2018
  • Häufig gestellte Fragen zum Restitutionsfall Sanatorium Fürth/Stephan Templ

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aktualisiert: 08.04.2021 - Version: 1.4.5