Organe des Allgemeinen Entschädigungsfonds

Die Organe des Allgemeinen Entschädigungsfonds waren das Kuratorium, die Generalsekretärin und das Antragskomitee. Zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von öffentlichem Vermögen war beim Allgemeinen Entschädigungsfonds zudem eine Schiedsinstanz eingerichtet.

Organigramm KuratoriumBeiratKomiteeAntragskomiteeSchiedsinstanz für NaturalrestitutionVorstand
Organigramm

Antragskomitee

Die Anträge auf Vermögensentschädigung beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurden durch ein unabhängiges, dreiköpfiges Antragskomitee entschieden.

Je ein Mitglied wurde von der Regierung der Vereinigten Staaten und der Regierung Österreichs nominiert. Von diesen zwei Mitgliedern wurde der Vorsitzende bestimmt.

Dem Antragskomitee gehörten Sir Franklin Berman (Vorsitz), von amerikanischer Seite G. Jonathan Greenwald und von österreichischer Seite Dr. Kurt Hofmann an.

Das Antragskomitee des Entschädigungsfonds wurde im April 2017 aufgelöst.

Personelle Zusammensetzung

Sir Franklin Berman, Von 2001 bis 2017 Vorsitzender des Antragskomitees.

G. Jonathan Greenwald, Von 2006 bis 2017 von den USA ernanntes Mitglied des Antragskomitees.

Dr. Kurt Hofmann (†), Von 2001 bis 2017 von Österreich ernanntes Mitglied des Antragskomitees.