Allgemeiner Entschädigungsfonds

Seit Dienstag, den 7. September 2004 findet die 9. Sitzung des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds statt.

Unter Vorsitz von Sir Franklin Berman wurden seit November 2001 eine Verfahrens- und Geschäftsordnung, sowie insbesondere Richtlinien für die Fallbearbeitung erlassen, um eine rasche Abwicklung der Anträge zu garantieren. Es konnte auch ein Abkommen mit der ICHEIC (International Commission on Holocaust Era Insurance Claims) geschlossen werden, das den Transfer von Anträgen auf Versicherungsforderungen, die fälschlich bei der anderen Organisation eingebracht worden waren, ermöglicht.

In der dieswöchigen Sitzung wurde Prof. Rosenstock, das von der US Regierung ernannte Mitglied des Komitees, verabschiedet, da er sich in den Ruhestand zurückzieht. Er erhielt für seine Dienste das große goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Seine Nachfolgerin im Antragskomitee wird Frau Prof. Vivian Curran sein, Professorin für Rechtsvergleichung an der Universität Pittsburgh.

Eine wichtige Etappe zur Vollziehung der Aufgabe des Allgemeinen Entschädigungsfonds ist in der dieswöchigen Sitzung dadurch erreicht worden, dass das Antragskomitee mit der Entscheidung der Einzelanträge begonnen hat. Einige 100 Anträge sind in dieser ersten Phase entschieden worden, und das Komitee rechnet damit, den Verlauf seiner Arbeit zu beschleunigen.

In diesem Zusammenhang wird der Allgemeine Entschädigungsfonds ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass Anträge der ältesten Antragsteller möglichst zügig behandelt werden.

Eine Auszahlung wird jedoch erst möglich sein, nachdem alle Anträge geprüft und entschieden wurden. Dies erfolgt zwingend aus der ganzen Struktur des von den Regierungen der Republik Österreich und den USA geschlossenen Entschädigungsabkommens.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds wird mit einer Gesamtsumme von 210 Mio. USD dotiert, die spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Abweisung der zwei in den USA noch anhängigen Sammelklagen zur Verfügung gestellt werden soll.

Im September dieses Jahres wurden 22 neue MitarbeiterInnen im Allgemeinen Entschädigungsfonds aufgenommen, neue Büroräumlichkeiten für den Entschädigungsfonds sowie den Nationalfonds bezogen und ein Zentralarchiv für die beiden Fonds eingerichtet. Durch diese Maßnahmen wird eine weitere Beschleunigung der Abwicklung erzielt werden.

Insgesamt bearbeiten nun 23 JuristInnen die 20.000 Anträge, die im Fonds eingelangt sind. Ein Team von 12 HistorikerInnen, sowie weiteren 15 Freien DienstnehmerInnen recherchieren diese Anträge, um die Verluste der AntragstellerInnen mit den relevanten Dokumenten zu untermauern. Teilweise beinhalten diese Anträge bis zu 10 verschiedenen Einzelforderungen derselben Geschädigten.

Das ANTRAGSKOMITEE des Allgemeinen Entschädigungsfonds setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Sir Franklin Berman, KCMG QC
Hofrat Dr. Kurt Hofmann, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs i.R. Prof. Robert Rosenstock (Ruhestand)
Prof. Vivian Curran (demnächst zu bestellen)

Generalsekretärin: Mag. Hannah M. Lessing