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Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
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Antragskomitee des Entschädigungsfonds mit Kenntnisnahme des Schlussberichts aufgelöst

05.04.2017

Antragskomitee-Mitglied G. Jonathan Greenwald erhält Ehrenzeichen der Republik Österreich

Empfang zu Ehren des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
Vorsitzender des Antragskomitees Franklin Berman am Wort - Blick Richtung VeranstaltungsteilnehmerInnen beim Empfang zu Ehren des Antragskomitees am 4. April 2017 (c) Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am 4. April 2017 den Abschlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus einstimmig zur Kenntnis genommen. Damit ist das dreiköpfige Antragskomitee, das über 20.702 Anträge auf Entschädigung für NS-Opfer entschieden hat, aufgelöst. "Eines der größten Projekte der Zweiten Republik zur Entschädigung nationalsozialistischen Vermögensentzuges ist abgeschlossen", würdigte Nationalratspräsidentin Doris Bures im Rahmen eines Empfangs im Parlament zu Ehren des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds dessen Verdienst um die historische Aufarbeitung.

Die Bewältigung dieses Projekts wäre ohne den großen Einsatz und die große Kompetenz des Antragskomitees nicht möglich gewesen, betonte die Nationalratspräsidentin, und es sei für AntragstellerInnen sicher nicht leicht gewesen, sich so viel später damit auseinanderzusetzen. Das Antragskomitee habe mit seiner Arbeit einen enormen Beitrag zur Aufarbeitung geleistet. Im dreiköpfigen Antragskomitee fehlte bisher einzig für Antragskomitee-Mitglied G. Jonathan Greenwald eine offizielle Auszeichnung für seine Verdienste, so Bures. Sie überreichte ihm im Rahmen des Empfangs das Große Silberne Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.

Der Vorsitzende des Antragskomitees, Sir Franklin Berman, drückte in seinem Schlusswort die Hoffnung des Antragskomitees aus, „dass es durch seine Tätigkeit und durch seine Existenz auf seine eigene Art zu einer Atmosphäre der Versöhnung beigetragen hat, und eventuell auch zur Heilung der Wunden der Vergangenheit.“ Der jetzt vorliegende Bericht könne „nicht ohne eine gewisse Emotion“ präsentiert werden, die nicht der einfachen Befriedigung über eine erledigte Aufgabe, sondern vor allem der Sache selbst entspringe, so Berman. „Dazu beizutragen, zunächst zum Aufbau und daraufhin über einen Zeitraum von 15 Jahren zur erfolgreichen Umsetzung eines Systems, das sich mit dem unerträglichen Unrecht der Vergangenheit befassen soll, ist eine Aufgabe moralischer Natur und wurde von allen Beteiligten gleichermaßen als solche wahrgenommen.“ Das Antragskomitee sei sich von Anfang an bewusst gewesen, „dass die bloße Zahlung von Geldentschädigung niemals das geschehene grobe Unrecht wieder gutmachen kann.“ Der Hauptzweck des Entschädigungsfonds habe vielmehr darin bestanden, „dass mit ihm eine Stelle geschaffen worden war, die Antragstellerinnen und Antragstellern zuhört, die ihre Lebensgeschichte aufnimmt und die in einer gewissen Form anbietet, ihr Leid offiziell anzuerkennen.“

Der über 700 Seiten starke Schlussbericht dokumentiert die Tätigkeit des Antragskomitees, insbesondere die Bedeutung des Washingtoner Abkommens in der Aufarbeitung des Nationalsozialismus in Österreich, die Vielschichtigkeit der bei seiner Umsetzung zu berücksichtigenden Aspekte sowie das Verfahren und die dabei angewendeten hohen Verfahrensstandards. Der Schlussbericht wurde dem Entschädigungsfondsgesetz entsprechend im September 2015 an das Kuratorium des Fonds und anschließend zur Kenntnisnahme an den Hauptausschuss des Nationalrats übermittelt. Der Schlussbericht wird in einer überarbeiteten Form und in englischer Übersetzung als Buch erscheinen, das in Vorbereitung ist. Eine Kurzinformation zum Schlussbericht mit den wichtigsten Ergebnissen, Statistiken und Zahlen steht auf der Website des Entschädigungsfonds zur Verfügung.

Das Antragskomitee hat über 20.702 Anträge entschieden, die 151.949 Forderungen für 94.335 Verluste enthielten. Dabei sprach es 18.155 Antragstellerinnen und Antragstellern (87,70 %) eine Entschädigung zu, 2.547 Anträge (12,30 %) wurden zur Gänze abgelehnt. Etwas mehr als zwei Drittel der Forderungen (103.425 bzw. 68,07%) wurde stattgegeben. Den höchsten Anteil stattgegebener Entscheidungen zeigen die „berufs- und ausbildungsbezogenen Verluste“, während Forderungen für Immobilien zum weit überwiegenden Teil abgelehnt wurden. In diesen Zahlen spiegelt sich auch die frühere österreichische Rückstellungspolitik wider, die nach 1945 dem Grundsatz gefolgt war, nur mehr vorhandenes Vermögen, darunter Liegenschaften, zu restituieren.

Insgesamt wurden Forderungen in Höhe von rund 1,6 Milliarden US-Dollar vom Antragskomitee anerkannt, davon rund 32% für berufs- und ausbildungsbezogene Verluste, rund 22 % für liquidierte Betriebe und rund 15 % für Aktien, der Rest verteilt sich auf die übrigen Verlustkategorien Bankkonten, Versicherungspolizzen, Immobilien, bewegliches Vermögen, Schuldverschreibungen, Hypotheken sowie sonstige Verluste und Schäden. Entsprechend der fixen Dotierung des Fonds wurden bis 15. März 2017 insgesamt rund 213,27 Millionen US-Dollar ausbezahlt werden, davon rund 161,52 Millionen US-Dollar im Wege von Vorauszahlungen und 51,75 Millionen im Wege von abschließenden Zahlungen. Insgesamt werden am Ende 24.000 Begünstige eine Zahlung aus dem Entschädigungsfonds erhalten haben.

Offene Aufgaben des Entschädigungsfonds sind die Suche nach Erbinnen und Erben verstorbener AntragstellerInnen, die Funktion als Geschäftsapparat der Schiedsinstanz für Naturalrestitution, die 2018 ihren Schlussbericht vorlegen wird, sowie die Sicherung und Dokumentation der Datenbanken und des Archivbestandes. Von 666 verstorbenen AntragstellerInnen werden noch Erbinnen und Erben gesucht. 1.373 Anträge sind noch nicht vollständig ausbezahlt. Bis Ende April 2019 können bereits zuerkannte Leistungen noch in Anspruch genommen werden, danach tritt die gesetzlich vorgesehene Verjährung der Forderungen ein. Mit der vollständigen Erfüllung seiner Aufgaben gilt der Entschädigungsfonds als aufgelöst.

Das Antragskomitee konstituierte sich im November 2001 und wurde auf Basis des Washingtoner Abkommens zwischen den Regierungen der USA und Österreichs zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus und aufgrund des Entschädigungsfondsgesetzes als unabhängiges, internationales Entscheidungsgremium für Anträge auf Geldentschädigung beim Allgemeinen Entschädigungsfonds eingerichtet. Den Vorsitz führte von Beginn an Sir Franklin Berman, Visiting Professor für Völkerrecht der Universitäten Oxford, Cape Town und King's College, London sowie Richter in internationalen Streitschlichtungs- und Gerichtsverfahren. Von österreichischer Seite ist der ehemalige Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes, Dr. Kurt Hofmann, seit 2001 Mitglied des Antragskomitees. Von US-amerikanischer Seite waren von 2001 bis 2004 Prof. Robert Rosenstock und von 2004 bis 2006 Prof. Vivian Grosswald Curran Mitglieder. Seit Mai 2006 ist der US-Diplomat und Vizepräsident der International Crisis Group, Washington D.C., G. Jonathan Greenwald Mitglied des Antragskomitees.

Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von NS-Opfern für Verluste und Schäden eingerichtet, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich entstanden waren. Der Fonds hat die Aufgabe, jene Verluste, die von früheren Rückstellungs- oder Entschädigungsmaßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden waren, zu entschädigen.

Rückfragen

Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
T: +43 1 408 12 63
E: presse@nationalfonds.org

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