Englische Version der Homepage

Seit 30. Jänner 2007 steht die Homepage des Nationalfonds der Republik Österreich und des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus zweisprachig zur Verfügung. Am 10. November 2006 erfolgte der Online-Start der neugestalteten Homepage unter www.nationalfonds.org in einer deutschen Fassung. Wesentliche Informationen zu den Tätigkeiten und Leistungen von Nationalfonds und Entschädigungsfonds waren auf der Website bereits in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

Die zweisprachige Website richtet sich an AntragstellerInnen und an alle, die sich im Überblick und im Detail über Entstehungsgeschichte, Leistungen und Tätigkeitsbereiche des Nationalfonds und des Entschädigungsfonds informieren wollen. Die Darstellung der gegenwärtigen österreichischen Maßnahmen für Überlebende der nationalsozialistischen Verfolgung und deren ErbInnen trägt dem erweiterten Aufgabenbereich des 1995 gegründeten Nationalfonds sowie der laufenden Antragsbearbeitung aufgrund des Entschädigungsfondsgesetzes 2001 Rechnung.

Zudem bietet die Website in einem eigenen Informationsblock "Ressourcen" eine übersichtliche Aufbereitung jener Rechtsnormen, auf denen nach 1945 die österreichischen Rückstellungs-, Entschädigungs- und Hilfsmaßnahmen für NS-Opfer basierten. Die einzelnen Gesetzestexte finden Sie im Originallayout des Bundesgesetzblattes und in der Sprache des Gesetzgebers (Deutsch) unter "Rechtsgrundlagen Restitution". Wer sich über Recherche-Möglichkeiten zur Periode des NS-Staats in Österreich informieren will, findet unter Recherche/Archive zahlreiche Hinweise.