Klarstellung des Allgemeinen Entschädigungsfonds zur Berichterstattung über Vorauszahlungsquoten des Entschädigungsfonds im ORF-Mittagsjournal 9. Dezember 2005

Die im ORF-Mittagsjournal angeführten Zahlen zu den Vorauszahlungsquoten des Allgemeinen Entschädigungsfonds bedürfen einer Klarstellung und Präzisierung: Einerseits sind die Quoten hinsichtlich der Vorauszahlungsleistungen des Entschädigungsfonds für die Anspruchsbereiche Forderungsverfahren (10 Prozent) und Billigkeitsverfahren (15 Prozent) sowie für die Entschädigung von Versicherungspolizzen (15 Prozent) im ORF-Mittagsjournal korrekt wiedergegeben worden. Die Quoten beziehen sich auf die geschätzte Höhe der insgesamt anzuerkennenden Entschädigungsansprüche, die durch die Mittel des Fonds nur zu einem Teil abgedeckt werden können. Die Quoten sind aufgrund einer vorsichtig berechneten Annäherung an diesen Teil festgelegt worden.

Unzutreffend und aufgrund der bekannt gegebenen Vorauszahlungsleistungen auch irreführend, ist die Mitteilung im ORF-Mittagsjournal, dass die endgültige Entschädigungsquote bei mehr als 50 Prozent der Ansprüche liege.

Rückfragehinweis:

Mag Hannah M. Lessing

Generalsekretärin des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds

presse@nationalfonds.org