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Allgemeiner Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus
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Nationalrat beschließt einstimmig Aktualisierung der Aufgaben des Nationalfonds

21.09.2017

194. Sitzung des Nationalrates. Erste Sitzung im Großen Redoutensaal am 20. September 2017. (c) Parlamentsdirektion / Johannes Zinner
Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Der Aufgabenkreis des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus erfährt eine gesetzliche Neudefinition und Erweiterung.

Zum einen wird der Aufgabenbereich des Nationalfonds rund um die Neugestaltung der österreichischen Ausstellung in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau um die Gewährleistung ihres Betriebs sowie die Verwaltung der bisherigen Ausstellung erweitert: Bisher war der Nationalfonds mit der Koordinierung der Neugestaltung der 1978 eröffneten österreichischen Dauerausstellung und aller damit verbundenen Arbeiten, etwa der Sanierung des Ausstellungsgebäudes, betraut. In Fortsetzung dieses Auftrags soll der Nationalfonds auch nach Eröffnung der neuen Ausstellung für ihren Betrieb Sorge tragen und die bisherige Ausstellung verwalten – dies umfasst sowohl die inhaltliche Betreuung und technische Wartung und Instandhaltung der neuen Ausstellung als auch die konservatorische Betreuung der Originalobjekte, außerdem die Abwicklung von Zahlungen an Vertragspartner und die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten im Rahmen des Zustiftungsvertrages mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau. Der Nationalfonds wird zudem für die Beantwortung von Anfragen zur neuen und alten Ausstellung sowie zum Themenkomplex Österreich-Auschwitz zuständig sein und die Website der Ausstellung in technischer und redaktioneller Hinsicht betreuen.

Zum anderen wird im neuen Gesetzeswortlaut sowohl die Unterstützung und Beratung für Opfer des Nationalsozialismus und ihre Angehörigen als auch die Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer festgeschrieben: Zwischen Nationalfonds und vielen Antragstellenden und ihren Familien, auch in den Folgegenerationen, ist ein Vertrauensverhältnis entstanden, auf Grund dessen sich Menschen mit verschiedensten Österreich betreffenden Anfragen an den Fonds als Auskunfts- und Servicestelle wenden. Durch die Unterstützung und Beantwortung trägt der Nationalfonds dem Gedanken der besonderen Verantwortung über die materiellen Aspekte hinaus Rechnung.

Mit der Novelle wird der Nationalfonds zudem explizit mit der Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer beauftragt. Dazu zählen die geordnete Erfassung und Bewahrung der von Nationalfonds und Allgemeinem Entschädigungsfonds erstellten Verfahrens- und Verfolgungsdokumentation, die Sammlung, wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation von lebensgeschichtlichen Zeugnissen von Opfern des Nationalsozialismus, die Bereitstellung und Vermittlung von Informationen zu Nationalsozialismus und Entschädigungs- und Restitutionsmaßnahmen für die Öffentlichkeit und die Erleichterung des Zuganges zu den betreffenden Materialien, die Beantwortung von Anfragen in Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und dessen Folgen in Österreich sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Organisationen, Gedenk- und Forschungseinrichtungen.

Die Generalsekretärin des Nationalfonds, Hannah Lessing: "Es freut mich, dass sich Österreich weiterhin zu seiner Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus bekennt und für ihre Anliegen und die ihrer Angehörigen da ist. Die Erweiterung und Präzisierung seiner Aufgaben ermöglicht dem Nationalfonds, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts im Übergang von der Erlebnis- zur Erinnerungsgemeinschaft angemessen zu begegnen, um das Vermächtnis der Opfer für die nachfolgenden Generationen zu bewahren und zu vermitteln."

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aktualisiert: 05.09.2025 - Version: 1.4.6