2014

Bekanntmachung der Hinterlegung von Dokumenten

Hinterlegung von Entscheidungen des Antragskomitees
Alle Entscheidungen des Antragskomitees, die bis 31. Dezember 2013 nicht zugestellt werden konnten und daher nicht in Rechtskraft erwachsen sind, wurden gemäss § 22a (Abs. 5) der Verfahrens- und Geschäftsordnung des Antragskomitees mit 1. Jänner 2014 beim Generalsekretariat des Allgemeinen …

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