Entscheidung Nr. 25a/2006

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Hans Jörg R., Empfehlung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Inzersdorf Stadt (01102), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

25a/2006

Datum

18.04.2006

Grund

Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswerts iSd § 34 EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Verbundene Entscheidungen

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 25a/2006

Wien, Inzersdorf

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 18. April 2006 in einer Ergänzung zur Entscheidung 25/2006 empfohlen, dem Antragsteller einen Vermögenswert von 1,94 Mio. Euro zuzusprechen. In der Entscheidung 25/2006 war der Rückstellungsantrag zu einer im Eigentum der Stadt Wien befindlichen Liegenschaft in Wien Inzersdorf hinsichtlich eines Drittelanteils bereits positiv entschieden worden. Da sich auf dem Grundstück gegenwärtig Wohnhäuser mit Gemeindewohnungen befinden, sah die Schiedsinstanz eine Rückstellung in Natura als nicht zweckmäßig an. In solchen Fällen sieht das Entschädigungsfondsgesetz den Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswertes vor.

In ihrer Entscheidung 25/2005 vom 15. November 2005 hat die Schiedsinstanz für Naturalrestitution den Rückstellungsanspruch auf ein Drittel einer der Stadt Wien gehörenden Liegenschaft in Inzersdorf bejaht. Die Liegenschaft hatte im Zuge der NS-Machtübernahme von ihren jüdischen Eigentümern verkauft werden müssen.

Nach 1945 verzichteten die Erben von zwei Drittel der Liegenschaft in einem Vergleich auf ihre Rückstellungsansprüche. Hingegen fand zum restlichen Drittel kein Rückstellungsverfahren statt. Da eine Entziehung der Liegenschaft in der NS-Zeit vorlag, wäre nach dem Entschädigungsfondsgesetz die Rückgabe der Liegenschaft hinsichtlich eines Drittelanteils zu empfehlen gewesen.

Da sich aber auf dem Grundstück heute Häuser mit Gemeindewohnungen befinden, erachtete die Schiedsinstanz eine Rückstellung als nicht zweckmäßig und beschloss, nach Konsultationen mit der Stadt Wien einen vergleichbaren Vermögenswert zuzusprechen. Zur Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes des Liegenschaftsanteils wurde ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Schätzgutachten eingeholt. Auf Basis dieses Gutachtens empfahl die Schiedsinstanz dem amtsführenden Wiener Stadtrat für die Finanzverwaltung, dem Antragsteller 1,94 Mio. Euro zuzusprechen.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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