Entscheidung Nr. 89a/2006

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Eduard Shlomo W., Empfehlung
Emil W., Empfehlung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Neubau (01010), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

89a/2006

Datum

19.09.2006

Grund

Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswerts iSd § 34 EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Verbundene Entscheidungen

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 89a/2006

Wien, Neubau

Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 19. September 2006 in einer Ergänzung zur Entscheidung 89/2006 empfohlen, den Antragstellern einen Vermögenswert von insgesamt rund 1,6 Mio. Euro zuzusprechen.

In der Entscheidung 89/2006 war der Rückstellungsantrag zu einer im Eigentum der Stadt Wien befindlichen Liegenschaft in Wien/Neubau hinsichtlich eines Häfteanteils bereits positiv entschieden worden. Da sich auf dem Grundstück gegenwärtig ein Gebäude mit Gemeindewohnungen befindet, sah die Schiedsinstanz eine Rückstellung in natura als nicht zweckmäßig an. In solchen Fällen sieht das Entschädigungsfondsgesetz den Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswertes vor.

In ihrer Entscheidung 89/2006 vom 20. März 2006 hat die Schiedsinstanz für Naturalrestitution den Rückstellungsanspruch auf die Hälfte einer der Stadt Wien gehörenden Liegenschaft in Neubau bejaht. Die Liegenschaft hatte im Zuge der NS-Machtübernahme von ihren jüdischen Eigentümern verkauft werden müssen. Nach 1945 verzichteten die beiden Erben der Liegenschaftshälfte in einem Vergleich gegen 20.000,- Schilling auf ihre Rückstellungsansprüche. Da die Liegenschaft in der NS-Zeit entzogen worden und der Vergleich nach Ansicht der Schiedsinstanz als „extrem ungerecht“ zu beurteilen war, wäre nach dem Entschädigungsfondsgesetz die Rückgabe der Liegenschaft hinsichtlich eines Hälfteanteils zu empfehlen gewesen. Da sich aber auf dem Grundstück heute ein Haus mit Gemeindewohnungen befindet, erachtete die Schiedsinstanz eine Rückstellung als nicht zweckmäßig und beschloss, nach Konsultationen mit der Stadt Wien einen vergleichbaren Vermögenswert zuzusprechen. Zur Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes des Liegenschaftsanteils wurde ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Schätzgutachten eingeholt. Auf Basis dieses Gutachtens empfahl die Schiedsinstanz dem amtsführenden Wiener Stadtrat für die Finanzverwaltung, den Antragstellern rund 1,6 Mio. Euro zuzusprechen.

Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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