Entscheidung Nr. WA2a/2008
Antrag
AntragstellerIn, Status
Nona S., Empfehlung
Alice T., Empfehlung
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidungen
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. WA 2a/2008
Die Liegenschaft in Wien, Ottakring hatte Ende 1938 als Folge der NS-Machtübernahme von ihren jüdischen Eigentümerinnen verkauft werden müssen. In einem Rückstellungsverfahren verzichteten die beiden Rückstellungswerberinnen, eine der früheren Eigentümerinnen und die Erbin der zweiten, 1953 in einem Vergleich gegen eine Summe von 6.000,- Schilling auf ihre Rückstellungsansprüche. In ihrer Wiederaufnahme-Entscheidung WA 2/2007 vom 9. Oktober 2007 bejahte die Schiedsinstanz für Naturalrestitution den Rückstellungsanspruch auf die Liegenschaft, nachdem sie im Februar 2006 den Restitutionsantrag abgelehnt hatte. Da die Liegenschaft in der NS-Zeit entzogen worden war und die Schiedsinstanz im Wiederaufnahmeverfahren aufgrund neu vorgelegter Dokumente zu der Ansicht kam, dass der Vergleich aus dem Jahr 1953 als „extrem ungerecht“ zu beurteilen ist, wäre nach dem Entschädigungsfondsgesetz die Rückgabe der Liegenschaft zu empfehlen gewesen.
Nachdem sich aber auf dem damals entzogenen und drei benachbarten Grundstücken heute ein Schulgebäude befindet, erachtete die Schiedsinstanz eine Rückstellung als nicht zweckmäßig und beschloss, nach Konsultationen mit der Stadt Wien einen vergleichbaren Vermögenswert zuzusprechen. Zur Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes jenes Teils der Liegenschaft, der Gegenstand des Antrags war, wurde ein von einer unabhängigen Sachverständigen erstelltes Schätzgutachten eingeholt. Auf Basis dieses Gutachtens empfahl die Schiedsinstanz nun dem amtsführenden Wiener Stadtrat für die Finanzverwaltung, den Antragstellerinnen einen Betrag von 960.000,- Euro zuzusprechen.
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