Entscheidung Nr. 550a/2009

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Eric Neil K., Empfehlung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Neubau (01010), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

550a/2009

Datum

16.09.2009

Grund

Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswerts iSd § 34 EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

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Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 550a/2009

Wien, Neubau
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 16. September 2009 in einer Ergänzung zur Entscheidung Nr. 550/2009 empfohlen, dem Antragsteller einen Vermögenswert von 1.672.000,– Euro zuzusprechen. In der Entscheidung Nr. 550/2009 war der Rückstellungsantrag bezüglich der Hälfte einer im Eigentum der Stadt Wien befindlichen Liegenschaft in Wien, Neubau bereits positiv entschieden worden. Da sich auf dem Grundstück eine Wohnanlage der Stadt Wien befindet, sah die Schiedsinstanz eine Rückstellung in natura als nicht zweckmäßig an. In solchen Fällen sieht das Entschädigungsfondsgesetz den Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswertes vor.
In ihrer Entscheidung Nr. 550/2009 vom 30. Juni 2009 hat die Schiedsinstanz für Naturalrestitution den Rückstellungsanspruch auf die Hälfte einer der Stadt Wien gehörenden Liegenschaft in Wien, Neubau bejaht. Die Liegenschaftshälfte hatte im Zuge der NS-Machtübernahme von ihrem jüdischen Eigentümer Richard G. verkauft werden müssen. Nach 1945 verzichtete dieser in einem Vergleich gegen 10.000,– Schilling auf seine Rückstellungsansprüche. Nach Ansicht der Schiedsinstanz war der Vergleich als „extrem ungerecht“ zu beurteilen. Die Rückgabe der Liegenschaft hinsichtlich dieses Hälfteanteils wäre nach dem Entschädigungsfondsgesetz zu empfehlen gewesen. Da sich aber auf dem Grundstück heute ein Haus mit Gemeindewohnungen befindet, erachtete die Schiedsinstanz eine Rückstellung in natura als nicht zweckmäßig und beschloss, nach Konsultationen mit der Stadt Wien einen vergleichbaren Vermögenswert zuzusprechen. Zur Ermittlung des aktuellen Verkehrswertes des Liegenschaftsanteils wurde ein von einem unabhängigen Sachverständigen erstelltes Schätzgutachten eingeholt. Auf Basis dieses Gutachtens empfahl die Schiedsinstanz der amtsführenden Wiener Stadträtin für die Finanzverwaltung, dem Antragsteller 1.672.000,– Euro zuzusprechen.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
Für Rückfragen: