Schiedsinstanz für Naturalrestitution: Ablauf der letzten Frist für Wiederaufnahmeanträge
Mit Ende August 2020 endet die letzte Frist für Wiederaufnahmeanträge bei der Schiedsinstanz für Naturalrestitution. Die 2001 beim Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus eingerichtete Schiedsinstanz hatte die Aufgabe, Anträge auf Naturalrestitution von während der NS-Zeit entzogenen Vermögenswerten (insbesondere Liegenschaften) im öffentlichen Eigentum zu prüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Rückstellung zu empfehlen. Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution bestand seit ihrer Einsetzung 2001 aus den Juristen Josef Aicher, Erich Kussbach und August Reinisch, die diese Tätigkeit während des gesamten Zeitraums ehrenamtlich ausgeführt haben. Grundlagen ihrer Arbeit waren das 2001 zwischen Österreich und den USA abgeschlossene Washingtoner Abkommen zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus und das Entschädigungsfondsgesetz.
Die Schiedsinstanz hatte bereits seit Ende 2018 alle bislang eingelangten 2.307 Anträge auf Naturalrestitution fertig bearbeitet und zu diesen 1.582 Entscheidungen getroffen. Der Gesamtwert der Immobilien, deren Rückstellung die Schiedsinstanz empfohlen hat, beläuft sich auf geschätzte 48 Millionen Euro.
Mit dem Fristende für Wiederaufnahmeanträge wird die Aufgabe der Schiedsinstanz abgeschlossen sein. Nach Kenntnisnahme ihres Schlussberichtes durch den Hauptausschuss des Nationalrats wird die Schiedsinstanz aufgelöst werden. Ihre Tätigkeit wird auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dokumentiert: Die Entscheidungen können in anonymisierter Form online eingesehen werden und werden auch in einer zweisprachigen Buchreihe veröffentlicht. Die geographische Lage der Liegenschaften, zu denen Entscheidungen der Schiedsinstanz vorliegen, ist online über https://maps.nationalfonds.org abrufbar. 2021 wird der Schlussbericht der Schiedsinstanz auf Deutsch und Englisch in Buchform erscheinen.