Antragstellung beim Allgemeinen Entschädigungsfonds

Vermögenentschädigung

Alle Fristen für Anträge auf Vermögensentschädigungen sind abgelaufen!

Anträge an das unabhängige Antragskomitee auf Entschädigung für Vermögensverluste konnten bis 28. Mai 2003 eingebracht werden.

Naturalrestitution

Alle Fristen für Anträge auf Naturalrestitution sind abgelaufen!

Anträge auf Rückstellung von Liegenschaften oder beweglichem Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen im öffentlichen Eigentum (Stichtag 17. Jänner 2001) wurden durch die unabhängige Schiedsinstanz für Naturalrestitution entschieden. „Öffentliches Eigentum” im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes (EF-G) lag jedenfalls vor, wenn die beantragte Liegenschaft (das beantragte bewegliche Vermögen einer jüdischen Gemeinschaftsorganisation) am 17. Jänner 2001 im Eigentum des Bundes oder einer im Alleineigentum des Bundes stehenden juristischen Person befand. Darüber hinaus konnten - im Rahmen des § 38 EF-G - auch österreichische Bundesländer und Gemeinden die Schiedsinstanz zur Prüfung von Anträgen auf Naturalrestitution von Landes- bzw. Gemeindevermögen zuständig machen („Opt-In”).