Entscheidung Nr. 481a/2009

Antrag

 

AntragstellerIn, Status

Vera S., Empfehlung

Öffentliches Eigentum

Stadt Wien

Vermögensart

unbeweglich

Liegenschaft/en in

KG Donaufeld (01603), Wien, Wien | auf Landkarte anzeigen

Entscheidung

 

Nummer

481a/2009

Datum

03.03.2009

Grund

Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswerts iSd § 34 EF-G

Typ

materiell

Anonymisierter Volltext

Verbundene Entscheidungen

Pressemitteilung

Pressemitteilung Entscheidung Nr. 481a zu 481/2008

Wien, Donaufeld
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 3. März 2009 in Ergänzung zur Entscheidung Nr. 481/2008 empfohlen, der Antragstellerin einen Vermögenswert von 106.000,- Euro zuzusprechen. In der Entscheidung 481/2008 war der Rückstellungsantrag zu einer im Eigentum der Stadt Wien befindlichen Liegenschaft in Wien, Donaufeld positiv entschieden worden. Da sich das Grundstück gegenwärtig in einem Straßenbereich befindet, sah die Schiedsinstanz eine Rückstellung in natura als nicht zweckmäßig an. In solchen Fällen sieht das Entschädigungsfondsgesetz den Zuspruch eines vergleichbaren Vermögenswertes vor.
In ihrer Entscheidung Nr. 481/2008 vom 8. September 2008 hat die Schiedsinstanz für Naturalrestitution den Rückstellungsanspruch einer der Stadt Wien gehörenden Liegenschaft in Donaustadt bejaht. Die Liegenschaft hatte im Zuge der NS-Machtübernahme von ihrer jüdischen Eigentümerin verkauft werden müssen und war nach 1945 nie Gegenstand eines früheren Verfahrens gewesen. Da die Liegenschaft in der NS-Zeit entzogen wurde, wäre nach dem Entschädigungsfondsgesetz die Rückgabe der Liegenschaft zu empfehlen gewesen. Da die Liegenschaft heute ein Straßengrund ist, erachtete die Schiedsinstanz eine Rückstellung als nicht zweckmäßig und sprach nach Konsultationen mit der Stadt Wien einen vergleichbaren Vermögenswert zu. Zur Ermittlung des aktuellen Verkehrswerts des Liegenschaftsanteils wurde ein von einer unabhängigen Sachverständigen erstelltes Schätzgutachten eingeholt. Auf Basis dieses Gutachtens empfahl die Schiedsinstanz dem amtsführenden Wiener Stadtrat für die Finanzverwaltung, der Antragstellerin 106.000,- Euro zuzusprechen.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
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