Entscheidung Nr. WA10/2010
Antrag
AntragstellerIn, Status
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidungen
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. WA 10/2010 zu 481/2008
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hatte am 8. September 2008 in der Entscheidung Nr. 481/2008 den Antrag auf Naturalrestitution einer Liegenschaft in Wien, Donaufeld, die zum Stichtag 17. Jänner 2001 im Eigentum der Stadt Wien stand, abgelehnt, weil sie die Erbberechtigung des Antragstellers verneinte. Dem Antrag einer zweiten Antragstellerin, deren Erbrecht die Schiedsinstanz anerkannt hatte, hatte sie stattgegeben und die Rückstellung der Liegenschaft empfohlen.
Die ursprüngliche Eigentümerin Mina K. galt nach dem „Anschluss“ als Jüdin im Sinne der Nürnberger Gesetze von 1935 und floh verfolgungsbedingt 1941 nach Jugoslawien. Wie ihr Sohn Erich K. nach 1945 vor Gericht zu Protokoll gab, lebte sie zur Zeit des Überfalls der deutschen Wehrmacht auf Jugoslawien in einem kroatischen Dorf. Sie überlebte den Holocaust nicht, es konnte aber nicht festgestellt werden, zu welchem Zeitpunkt sie starb. Neben Erich K. hatte Mina K. noch einen weiteren Sohn, Walter K., der am 25. August 1942 in Auschwitz ermordet wurde. Nach dem Krieg wurden sowohl Mina K. als auch Walter K. vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien für tot erklärt, wobei ausgesprochen wurde, dass sie den 8. Mai 1945 nicht überlebt hatten. Der Nachlass von Mina K. wurde ihrem Sohn Erich K. eingeantwortet. Erich K. starb 1996, nachdem er sein gesamtes Vermögen seiner Lebensgefährtin, der Zweitantragstellerin im Ausgangsverfahren, vermacht hatte.
In seinem Antrag auf Wiederaufnahme vertrat der Antragsteller, ein Neffe der Schwiegertochter von Mina K., die Ansicht, dass die allgemein bekannten historischen Tatsachen dafür sprechen würden, dass Mina K. vor ihrem Sohn Walter K. gestorben sei. Dieser wiederum sei vor seiner Ehefrau Cäcilie K., der Tante des Antragstellers, verstorben. Als Neffe von Cäcilie K. sei der Antragsteller daher nach Mina K. erbberechtigt.
Beweise dafür, dass Walter K. nach seiner Mutter Mina K. gestorben wäre, legte der Antragsteller nicht vor, und auch die Schiedsinstanz konnte im Zuge ihrer Recherchen über das Schicksal von Mina K. nach ihrer Flucht aus Wien nichts über den genauen Todeszeitpunkt von Mina K. in Erfahrung bringen. Entgegen der Meinung des Antragstellers lässt sich auch aus der Literatur über die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung in Kroatien nicht zwingend ableiten, dass Mina K. vor dem 25. August 1942 gestorben wäre. Da folglich der Antragsteller nicht erbberechtigt ist, war der Antrag abzulehnen.
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