Entscheidung Nr. 88a/2006
Antrag
AntragstellerIn, Status
Francis G., Empfehlung
Trevor M., Empfehlung
Öffentliches Eigentum
Vermögensart
Liegenschaft/en in
Entscheidung
Nummer
Datum
Grund
Typ
Anonymisierter Volltext
Verbundene Entscheidungen
Pressemitteilung
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 88a/2006
In Ergänzung zur Entscheidung 88/2006 hat die Schiedsinstanz für Naturalrestitution am 12. Juli 2006 für zwei Viertelanteile an einer Liegenschaft in Wien, Innere Stadt, eine Rückstellung empfohlen.
In der Entscheidung 88/2006 vom 20. März 2006 war der Rückstellungsantrag zu einer im Eigentum der Republik Österreich befindlichen Liegenschaft in Wien hinsichtlich eines Viertelanteils bereits positiv entschieden worden.
Vormaliger Eigentümer der Liegenschaft war der jüdische Großindustrielle Ferdinand B.-B gewesen, der infolge der NS-Machtübernahme in Österreich im März 1938 sein gesamtes Vermögen veräußern musste. Die Liegenschaft wurde dabei an das Deutsche Reich verkauft.
Ein 1947 von den Erben Ferdinand B.-B.s eingeleitetes Rückstellungsverfahren wurde 1956 durch einen Vergleich mit der Republik Österreich, der Nachfolgeeigentümerin, beendet. Die Schiedsinstanz kam nach Prüfung dieses früheren Vergleichs zum Schluss, dass hierbei eine „extreme Ungerechtigkeit“ im Sinne des Entschädigungsfondsgesetzes vorliegt. Unter anderem wurde festgestellt, dass die Republik Österreich im Zuge der Vergleichsverhandlungen ihre übermächtige Position nützte und Druck auf die Rückstellungswerber ausübte.
Nach der Entscheidung 88/2006 der Schiedsinstanz sind innerhalb der bis zum Jahresende 2006 offenen Frist zwei weitere Anträge auf je ein Viertel derselben Liegenschaft eingelangt. Da den Anträgen derselbe historische Sachverhalt zugrunde lag, der bereits für die vorausgehende Entscheidung ausschlaggebend war, hatte die Schiedsinstanz nur zu prüfen, ob die nunmehrigen Antragsteller als Erben nach dem früheren Liegenschaftseigentümer Ferdinand B.-B. gelten können und damit zur Antragstellung legitimiert sind. Die Schiedsinstanz bejahte dies und empfahl auch für diese Liegenschaftsanteile eine Rückstellung.
Für Rückfragen: presse@nationalfonds.org